10. Oktober 2024   Themen

Neue Weisungen zum Wohngeldrecht

Auf der Webseite von Tacheles wurden neue Weisungen zum Wohngeldrecht veröffentlicht. Es handelt sich dabei um „Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zum WoGG“, mit Stand: 08.07.2024 (https://t1p.de/rjffw) und um „Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zur Einkommensanrechnung nach dem WoGG“ mit Stand: 22.05.2024 (https://t1p.de/vxo9r)
Insbesondere wichtig dürften für die Beratungspraxis die BMWSB – „Verwaltungshinweise zur Gewährung von Vorschüssen / Gewährung einer vorläufigen Zahlung/ Finanzielle Notlagen der Antragsteller“ unter C. sein. Hier geht es um die Weisungen wie und wie schnell das Wohngeldamt Vorschüsse und vorläufige Leistungen zu erbringen hat. Diese Infos gibt es unter Ziff. C., ab Seite 6 des Dokuments. Download: https://t1p.de/j3w16

Kurzer Beratungshinweis:
Solange Wohngeldleistungen nicht zur Auszahlung gebracht werden, ist die Ablehnung von SGB II und SGB XII-Leistungen mit Verweis auf das Wohngeld ohne Ausnahme immer rechtswidrig. Die Jobcenter und Sozialämter habe immer erst einmal Grundsicherungsleistungen zu erbringen, ein Verweis auf vorrangige Leistungen ist unzulässig.

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