1. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (RBSFV 2025)
Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung für das Jahr 2025 ist nun amtlich, es gibt die angekündigte und politisch gewollte Nullrunde. Die Regelleistungen im SGB II und SGB XII bleiben auf dem gleichen Stand, wie im Jahr 2024, weil hier die Bestandsschutzregel des § 28a Absatz 5 SGB XII gilt.
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: https://t1p.de/77qdd und auf Buzzer: https://t1p.de/g1mlk
Für Geflüchtete mit AsylbLG – Grundleistungen ist das BMAS der Auffassung, dass diese Bestandschutzregel nicht gilt und daher wird es für diese Gruppe eine Absenkung der Regelleistungen von rund 20 EUR geben.
Diese Ungleichbehandlung und Diskriminierung Geflüchteter ist verfassungsrechtlich nicht zulässig: „Auch migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“, Pressemitteilung des BVerfG Nr. 56/2012 vom 18. Juli 2012, Download: https://t1p.de/ajjo
Genau diese migrationspolitischen Erwägungen sind Grundlage für die vom SPD-Ministerium vertretende Position der Nichtanwendung der Bestandsschutzregel für Geflüchtete.
Dazu auch Pro Asyl: https://t1p.de/okweo
Anmerkung: die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind jetzt schon deutlich zu gering. Eine Nullrunde und Kürzungen sind der grundsätzlich falsche Weg. Menschenwürdiges Dasein und kulturelle Teilhabe sind mit diesem Hungergeld nicht umsetzbar. Damit sollen Sozialleistungsbeziehende dauerhaft in prekäre Beschäftigung und Niedriglohn im wahrsten Sinne des Wortes gehungert und die verschiedenen Gruppen gegeneinander ausgespielt, also die Gesellschaft weiter entsolidaritsiert werden.
Hier sollte und muss Druck auf der Straße entstehen.