Replik auf KDU: rechtswidriges Behördenhandeln um die Angemessenheitsfiktion
Beitrag: Harald Thomé
In meinem ersten Newsletter diesen Jahres hatte ich über unzulässige Kürzungen der Unterkunftskosten bei Umzügen in der Covid-Zeit im SGB II/SGB XII und der Möglichkeit jetzt noch rückwirkend Teile der gekürzten Gelder zurückzuerhalten hingewiesen. In der Veröffentlichung auf der Tacheleswebseite hatte ich den Vorwurf formuliert: „In einer Vielzahl von Fällen wurde von Jobcentern und Sozialämtern geltendes Recht systematisch nicht umgesetzt“.
Das Thema wurde von der Frankfurter Rundschau aufgegriffen. Der Deutsche Landkreistag erklärte dazu, es gäbe natürlich immer Fehler, systematische Fehler schloss der Sprecher jedoch aus. Das hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales erklärte, die Rechtslage „sei von den Landessozialgerichten zunächst unterschiedlich ausgelegt worden“
und „dem Ministerium liegen jedoch keine Beschwerden von Betroffenen vor“´, womit schon suggeriert wird, dass alles in Ordnung sei, weil ja keine Beschwerden vorliegen.
Alles nachzulesen in der FR vom 21.1.2025.
Kommentar: Nichts ist in Ordnung. Es wurde in den genannten Fallkonstellationen bundesweit das Recht rechtswidrig angewandt. Vereinzelte dahingehende Gerichtsentscheidungen wurden ignoriert, einfach weil kein Interesse daran bestand, das Recht korrekt anzuwenden. Wenn ein Interesse dafür bestanden hätte, hätten die Jobcenter und Sozialämter die Leistungen, bis zu einem abschließenden höchstrichterlichen Urteil, nach § 41a Abs. 7 SGB II bzw. § 44a Abs. 6 SGB XII vorläufig gewähren können. So wie es beispielsweise beim Finanzamt durchaus üblich ist.
Nur im Sozialrecht wird gerne mal maximal restriktiv ausgelegt und nicht, wie es das Gesetzt in § 1 Abs. 2 SGB I vorschreibt, progressiv.
Neue Weisungen im SGB II
--------------------------------------
Die BA hat neue Weisungen zu § 27 SGB II herausgegeben, diese sind hier zu finden: https://t1p.de/buca und im Dez. wurden schon die Weisungen zum Eingliederungszuschuss aktualisiert. Darin wurde der Begriff der Minderleistung genauer beschrieben und es wurden verschiedene persönliche Gründe benannt und mit Blick auf den EGZ bewertet.
Weisung 202412002 (Ankündigung der Aktualisierung)
Fachliche Weisungen zu den §§ 88-92 SGB III zum Eingliederungszuschuss.