19. März 2025   Themen

Vorübergehender Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert

Der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine mit ukrainischem Pass sowie deren enge Familienangehörige wurde bis zum 4. März 2026 verlängert. Somit besteht für ukrainische Staatsangehörige derzeit kein dringender Handlungsbedarf. Ob die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nach dem 04.03.2026 weiter verlängert werden kann, bleibt abzuwarten. Es ist darum sicher sinnvoll, sich schon jetzt mit den weiteren Möglichkeiten für eine Bleibeperspektive auseinanderzusetzen.
Dazu eine Übersicht „AUFENTHALTSPERSPEKTIVEN FÜR GEFLÜCHTETE AUS DER UKRAINE“: https://t1p.de/ptuej

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