Minusrunde für Bezieher*innen von Grundleistungen nach AsylbLG ist rechtswidrig
Bezieher:innen von sog. Grundleistungen nach §§3, 3a AsylbLG sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine Minusrunde hinnehmen. SGB II/SGB XII-Beziehende bekommen in der Regelbedarfsstufe 1 563 €, Geflüchtete 441 €, in der RB-Stufe 2, 506 € und Geflüchtete 413 €
Dazu hat jetzt in einem ersten Beschluss des SG Marburg vom 14.2.2025 (AZ S 16 AY 11/24 ER) entschieden, dass diese Ungleichbehandlung rechtswidrig ist.
Bezieher*innen von sog. Grundleistungen nach §§3, 3a AsylbLG sollten daher Widerspruch gegen die laufenden Leistungen und Antrag auf Überprüfung und Korrektur der für die in der Vergangenheit bewilligten Leistungen seit 1.1.2025 einlegen sowie einen Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht stellen. Nähere Infos und der Beschluss hier: https://t1p.de/flcuo
Siehe dazu u.a. die Hinweise vom Flüchtlingsrat Niedersachsen: https://t1p.de/avati