Notwendige Änderungen im Grundsicherungsrecht SGB II/SGB XII
Beitrag: Harald Thomé
Harald Thomé möchte an der Stelle noch mal aufzeigen, wo im Grundsicherungsrecht Änderungen notwendig wären und diese in die Diskussion zu werfen, besonders wenn die SPD noch einen Hauch von Sozialdemokratie in sich trägt, sollte sie sich diese Punkte genau anschauen.
1. Anpassung der Regelleistungen im SGB II / SGB XII / AsylbLG
Die Regelleistungen müssen angepasst werden. Hier empfiehlt sich die fundiert erarbeitete Höhe von 813 €, die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgeschlagen wurde.
2. Änderungen bei den Wohnkosten
Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die Grundsicherungsleistungen erhalten, noch aus ihren Regelleistungen Mietkosten draufzahlen müssen. Dadurch wird das eigentlich unverfügbare Existenzminimum unterschritten. Konkrete Vorschläge hierzu finden sich unter: https://t1p.de/ygzhc(unter Punkt 2).
Zudem sollte die Haushaltsenergie aus den Regelleistungen herausgenommen und den Kosten der Unterkunft (KdU) zugeordnet werden.
3. Schaffung einer Anspruchsgrundlage für kostenintensive einmalige Bedarfe
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat 2014 die Schaffung zusätzlicher einmaliger Beihilfen gefordert. 2021 wurden diese zwar gesetzlich normiert, jedoch wird in den Weisungen der Fachaufsichtsbehörden ihre Anwendung untersagt. Es muss eine klare gesetzliche Regelung geben, die diese einmaligen kostenintensiven Beihilfen nicht nur ausnahmsweise, sondern regelmäßig zulässt.
4. Begrenzung von Sanktionen auf maximal 30 Prozent
Wenn Sanktionen als geeignetes Mittel angesehen werden – was sie meiner Meinung nach nicht sind –, dann müssen sie gemäß dem Urteil des BVerfG auf maximal 30 Prozent begrenzt werden. Zudem dürfen sie nicht die Kosten der Unterkunft (KdU) oder die Krankenversicherung einbeziehen.
5. Änderungen bei der vorläufigen Zahlungseinstellung und Entziehung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung
Jobcenter wenden regelmäßig und in vielen Fällen rechtswidrig die vorläufige Zahlungseinstellung an. Dies stellt faktisch eine 100-Prozent-Sanktion bei Unklarheiten dar. Gleichzeitig werden Leistungen von Jobcentern und Sozialämtern wegen geringfügiger Verstöße gegen Mitwirkungspflichten versagt oder entzogen. Diese Verwaltungspraxis muss korrigiert werden.
6. Bürokratieentlastung im Sozialrecht
Der Verein Tacheles hat dazu umfangreiche Vorschläge im Rahmen der Stellungnahme zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Ich möchte mich hier auf die dortigen Vorschläge unter Punkt B beziehen: https://t1p.de/6aizv.
7. Schaffung einer bürgerfreundlichen Verwaltung durch analoge Zugänge
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) baut ihre Angebote im SGB II weitgehend auf digitale Dienste um – mit einer Beschränkung der persönlichen Erreichbarkeit, fehlender E-Mail-Kommunikation und kaum möglichen Telefonaten.
Dadurch werden benachteiligte Bürger*innen ausgeschlossen und die Zusammenarbeit mit Dritten gemäß § 17 Abs. 3 SGB I erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht. Daher braucht es klar definierte Regelungen für die analoge Kommunikation.
8. Einführung eines Rechtsanspruchs auf behördenunabhängige Beratung
Sozialleistungsträger sind gemäß § 14 SGB I zu einer proaktiven und umfassenden Sozialberatung verpflichtet. Diese wird jedoch in der Praxis von den Behörden nur selten oder gar nicht erbracht.
Da zudem Einsparungen im Sozialbereich geplant sind und behördliche Beratung häufig zulasten der Leistungsbeziehenden geht, ist eine öffentlich finanzierte, behördenunabhängige Sozialberatung unabdingbar.
7. Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beschlossen
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Pro Asyl dazu: „Heute hat der Bundestag nicht nur ein Gesetz verabschiedet – er hat Tausenden Menschen bewusst weitere Jahre Trennung und Leid auferlegt”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Das ist kein politischer Kompromiss, das ist ein Bruch mit humanitären Werten und dem Grundrecht auf Familie sowie eine Missachtung des Kindeswohls. Die Maßnahme betrifft insbesondere Frauen und Kinder, denen ein weiterer sicherer Fluchtweg genommen wird – viele werden sich alternativ auf lebensgefährliche Fluchtrouten begeben“, so Alaows weiter.
– ein politischer Akt mit verheerenden Folgen für Tausende Familien. „Heute hat der Bundestag nicht nur ein Gesetz verabschiedet – er hat Tausenden Menschen bewusst weitere Jahre Trennung und Leid auferlegt”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
Mehr: https://t1p.de/jjst5