08. Juli 2010   Themen

Presseerklärung der BAG Hartz IV DIE LINKE.

08.07.2010, Werner Schulten, Sprecher der BAG Hartz IV
Erneuter Verfassungsbruch zu befürchten
Regierung ignoriert beim Haushaltsentwurf das Bundesverfassungsgerichtsurteil
Die Bundesregierung hat in ihrem Haushaltsplan 2011 außer 480 Millionen Euro für Bildung von Hartz IV-Kindern und –Jugendlichen keine Vorsorge für die bis zum 1. Januar 2011 zu erfolgenden Umsetzungen des Verfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 getroffen.

„Es ist zu befürchten, dass die schwarz/gelbe Regierung bewusst erneut Verfassungsbruch begehen wird. Anders ist nicht zu erklären, warum für den Haushalt 2011 keine Mittel für die Umsetzung des Urteils bereitgestellt werden.“ so der Sprecher der BAG Hartz IV und Parteivorstandsmitglied Werner Schulten.
Er erklärt weiter: „Nach Meinung aller Wissenschaftler, die sich in den letzten Monaten hiermit beschäftigt haben, würde bereits eine verfassungsgemäße Neuberechnung des Erwachsenenregelsatzes erhebliche zusätzliche Haushaltsmittel benötigen. Weitere nach dem Urteil der obersten Richter notwendige Korrekturen bei Bedarfsgemeinschaften und Sanktionen sind ebenfalls kostenrelevant und müssten ihren Niederschlag im Haushaltsentwurf wieder finden.  Sanktionen verbieten sich nach dem Urteil, in dem ausdrücklich festgehalten wird, dass das Recht auf Existenzsicherung und Teilhabe am soziokulturellen Leben nicht zur Disposition steht.
Bereits die im Sparpaket angekündigten und nun im Haushaltsplan enthaltenen Einsparungen bei der Förderung von ALGII - Empfängern, die größtenteils Bildungsausgaben sind, zeigen in der Tendenz, dass diese Regierung das Urteil der Verfassungsrichter offenbar ignorieren will. Diese hatten unter anderem bemängelt, dass bei der Regelsatzberechnung Bildungsausgaben der Referenzgruppe komplett gestrichen wurden.
Bei der Bildung für Kinder und Jugendliche aus Hartz IV – Familien wird die mögliche Höhe der Mehraufwendungen zwar offen gehalten, gleichzeitig aber an weitere Einsparungen im Sozialetat gekoppelt.
Bei der Regelsatzberechnung hatte das Verfassungsgericht an erster Stelle die willkürliche Festlegung der Höhe verurteilt. Nach dem vorliegenden Haushaltsplan 2011 ist nun die gleiche Vorgehensweise zu befürchten. Ganz nach dem Motto: Wir sagen, was in den Topf kommt und nicht die Verfassungsrichter.
Es ist höchste Zeit, dass der Verfassungsschutz sich um die kümmert, die offenbar keinerlei Respekt vor unserer Verfassung haben."

Quelle: V. i. S. d. P.: Werner Schulten, Bundessprecher BAG Hartz IV, c/o LinksTreff, Malplaquetstr. 12, 13347 Berlin, Tel. 030-28705751 oder 0171-7592964, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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