Zeitplan für Änderungen im SGB II – Bürgergeld/Neue Grundsicherung
Hier ein aktueller Überblick zu den geplanten Gesetzesänderungen im Bereich SGB II. Die Reformen sollen schrittweise umgesetzt werden:
a. Leistungsanspruch für ukrainische Geflüchtete:
Nach dem Koalitionsvertrag sollen ukrainische Geflüchtete, die ab dem 1. April 2026 einreisen, keine SGB II Leistungen mehr bekommen. Stattdessen sollen sie nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.
b. Gesetzesentwurf „Neue Grundsicherung“:
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas plant, im Spätsommer oder Herbst 2025 einen Referentenentwurf vorzulegen (Quelle). Dieser wird u. a. die Umbenennung des Bürgergelds in „Neue Grundsicherung“, Abschaffung der Karenzzeiten, Änderungen beim Vermögen sowie diverse Leistungseinschränkungen beinhalten. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2026 vorgesehen.
c. Regelleistungen ab 2026:
Aufgrund der noch nicht vollständig ausgewerteten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird es Anfang 2026 keine neuen Regelsätze geben. Stattdessen ist eine Fortschreibung der bisherigen Leistungen – vermutlich auf dem Niveau von 2024/2025 – vorgesehen.
d. Einkommensanrechnung:
Auch im Bereich der Einkommensanrechnung sind Änderungen geplant. Diese werden jedoch voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2027 wirksam werden.
Politischer Ausblick:
Eine zentrale Aufgabe der kommenden Monate wird es sein, sich gegen verfassungsrechtlich bedenkliche Vorschläge im Bereich der Sanktionen und Mitwirkungspflichten, insbesondere aus der Union, zu positionieren. Auch die SPD muss in die Verantwortung genommen werden, nicht alle Verschärfungen mitzutragen. Es gilt klarzumachen: Kürzungen in Milliardenhöhe, wie sie für 2026 (1,5 Mrd. €) und 2027 (4,5 Mrd. €) geplant sind, sind weder vertretbar noch realistisch und werden außerdem weitere soziale Krisen auslösen.