Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung zum 1. Januar 2026
Zum 1. Januar 2026 wird der Service der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) eingestellt. Dieser Service diente bislang unter anderem dazu, kontolosen Personen den Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist § 47 SGB I, wonach auf Verlangen der berechtigten Person Geldleistungen an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu übermitteln sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist auf den bestehenden Anspruch auf ein Basiskonto. In Ausnahmefällen seien laut BMAS weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten – zum Beispiel mittels Barauszahlung in Sozialämtern – um den verfassungsgemäßen Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums für jede Person zu gewährleisten.
Laut einer Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) – unter Bezugnahme auf den Landkreistag – könnten alternativ sogenannte Social-Cards (Bezahlkarten) oder Bargeldabholungen bei der Kreisverwaltung eingesetzt werden.
Die entsprechenden Schreiben finden sich hier:
BMAS: https://t1p.de/ia3a8
MAGS: https://t1p.de/ddipa
Anmerkung:
Bezahlkarten sowie Lebensmittelgutscheine sind strikt abzulehnen. Sie sind diskriminierend, verletzen den Datenschutz und führen zu einer Stigmatisierung der Betroffenen. Darüber hinaus sind viele Annahmestellen weder bereit noch in der Lage, diese Zahlungsmittel zu akzeptieren.
Stattdessen sollte eine flächendeckende Einführung des sogenannten Scancode-Verfahrens in Erwägung gezogen werden. Dabei handelt es sich um ein digitales Auszahlungsverfahren mittels Barcodes, die in Akzeptanzstellen – wie z. B. Supermärkten oder Einzelhandelsgeschäften – gegen Bargeld eingelöst werden können.
Ein Scancode ist ein digitaler Code, der auf einem Auszahlschein aufgedruckt ist. Er ersetzt die Überweisung auf ein Konto oder die Barauszahlung am Kassenautomaten und ermöglicht so eine niedrigschwellige und diskriminierungsfreie Auszahlung von Leistungen.
Weitere Informationen: https://t1p.de/b0qx2
Abschließend sei nochmals betont, dass viele Menschen – darunter Geflüchtete und Personen ohne gültige Papiere – weiterhin keinen Zugang zu einem Bankkonto erhalten. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale: https://t1p.de/wq3ed
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