Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs
Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, den Familiennachzug für diese Gruppe für zwei Jahre auszusetzen.
Betroffen sind Ausländerinnen in Deutschland, die zwar nicht als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge gelten, denen aber in ihrem Herkunftsland schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Der Nachzug von Ehepartnerinnen, Kindern oder Eltern wird ihnen damit für zwei weitere Jahre verwehrt – ungeachtet der individuellen Notlagen.
Die GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender) stellt aktuelle Hinweise zum Umgang mit dem ab dem 24.07.2025 geltenden Gesetz zur Verfügung: https://t1p.de/gvbhp