BMAS legt Referentenentwurf zum „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ vor
Mit diesem Gesetz sollen Ukraine-Geflüchtete mit einem Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – vorausgesetzt, sie sind bedürftig. Das bedeutet: niedrigere Regelleistungen, keine Vermögens- und Erwerbstätigenfreibeträge mehr, nur eine Minimalversorgung im Krankheitsfall, diskriminierende Bezahlkarten sowie keine Leistungen zur Arbeitsmarktintegration.
- Hier eine Zusammenfassung in der Tagesschau: https://t1p.de/e8sh9
- Ministerielle Kurzzusammenfassung des Referentenentwurfs zum „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ vom 08.08.2025: https://t1p.de/vdi83
- Referentenentwurf vom 08.08.2025: https://t1p.de/1neg7
- Synopse zum Referentenentwurf: https://t1p.de/j2h5q
Alle Unterlagen auf der Tacheles Webseite unter: https://t1p.de/kfimf
Immerhin fordert die Regierung in der Verbändeanhörung diesmal mit einer Frist von zehn Tagen zur Stellungnahme auf und legt sogar eine Synopse vor, aus der die geplanten Änderungen hervorgehen. Im vergangenen Jahr gab es dagegen Fristen von teils unter einem Tag – siehe hier: https://t1p.de/eztfc