10. August 2025   Themen

BMAS legt Referentenentwurf zum „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“ vor


Mit diesem Gesetz sollen Ukraine-Geflüchtete mit einem Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – vorausgesetzt, sie sind bedürftig. Das bedeutet: niedrigere Regelleistungen, keine Vermögens- und Erwerbstätigenfreibeträge mehr, nur eine Minimalversorgung im Krankheitsfall, diskriminierende Bezahlkarten sowie keine Leistungen zur Arbeitsmarktintegration.

Alle Unterlagen auf der Tacheles Webseite unter: https://t1p.de/kfimf   

Immerhin fordert die Regierung in der Verbändeanhörung diesmal mit einer Frist von zehn Tagen zur Stellungnahme auf und legt sogar eine Synopse vor, aus der die geplanten Änderungen hervorgehen. Im vergangenen Jahr gab es dagegen Fristen von teils unter einem Tag – siehe hier: https://t1p.de/eztfc

 

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