Fixierung von Kranken am Bett
Der behandelnde Arzt darf die Fixierung nur anordnen, wenn der Patient oder der gesetzliche Vertreter
s c h r i f t l i c h
Die Fixierung eines Patienten erfüllt zunächst den Tatbestand der Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB. Die strafrechtliche Relevanz einer freiheitsentziehenden Maßnahme ist immer dann gegeben, wenn sie ohne Einwilligung und ohne Rechtfertigung vollzogen wird.
zugestimmt haben oder das Amtsgericht oder ein Strafgericht die Fixierung des Patienten angeordnet hat.
Eine Fixierung ist Freiheitsberaubung
Die Fixierung eines Patienten erfüllt zunächst den Tatbestand der Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB. Die strafrechtliche Relevanz einer freiheitsentziehenden Maßnahme ist immer dann gegeben, wenn sie ohne Einwilligung und ohne Rechtfertigung vollzogen wird.
Ein Rechtfertigungsgrund in Eilfällen ist beispielsweise die Eil-Einwilligung des Vertretungsberechtigten. Diese ist bei Gefahr im Verzug möglich und kann auch ohne Genehmigung des Betreuungsgerichts erfolgen. Die gerichtliche Genehmigung muss aber nachgeholt werden.
Welche Strafen drohen bei rechtswidriger Fixierung?
Bei rechtswidriger Fixierung können verschiedene strafrechtliche Konsequenzen drohen. Wie bereits erwähnt, ist ohne Rechtfertigungsgrund der Straftatbestand der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) erfüllt. Sollte ein Patient unrechtmäßig fixiert werden, kann hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen.
Welche Strafen drohen bei rechtswidriger Fixierung?
Bei rechtswidriger Fixierung können verschiedene strafrechtliche Konsequenzen drohen. Wie bereits erwähnt, ist ohne Rechtfertigungsgrund der Straftatbestand der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) erfüllt. Sollte ein Patient unrechtmäßig fixiert werden, kann hier eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen. (Rechtsdepesche)