Bewertung einer aktuelle Entscheidung des EuGH zur Anwendung von § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG auf EU-Bürger*innen
Beitrag: Harald Thomé
Thema der August-Ausgabe von Sozialrecht Justament ist eine aktuelle Entscheidung des EuGH zur Anwendung von § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG auf EU-Bürger*innen. Der EuGH sieht in der aktuellen Regelung, nach der Ausländer*innen eines deutschen minderjährigen Kindes von diesem ein Aufenthaltsrecht ableiten können, als rechtwidrig an, wenn dieses Recht nicht auch bei freizügigkeitsberechtigte EU-Kindern anzuwenden ist. Mit der Entscheidung des EuGH endet ein Streit innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Das Urteil wirft auch Fragen dahingehend auf, ob es rückwirkend für Zeiträume ab 1.1.2024 angewendet werden kann, wenn es um die Begründung von SGB II-Leistungsansprüchen geht. Hier wird die Rechtsauffassung vertreten, dass eine rückwirkende Anwendung vorzunehmen ist. Die Entscheidung wird ab Seite 12 ausführlich dargestellt.
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