15. September 2025   Themen

SG Stralsund: Auch im Eilverfahren kann ein höherer KdU Anspruch geltend gemacht werden

Beitrag: Harld Thomé


Das gilt dann, wenn die bewilligte Miete unter dem realistisch ermittelten Angemessenheitswert liegt.

RA Niclas Sander kommentiert einen Beschluss des SG Stralsund vom 09.09.2025 – S 5 SO 58/25 ER. Das Gericht führt aus: Werden vom Sozialleistungsträger unrealistische KdU-Werte festgesetzt und wird dies im Eilverfahren glaubhaft gemacht, können auch im Eilverfahren höhere Angemessenheitswerte nach dem WoGG berücksichtigt werden.Die Berechnung hat dann systematisch in der Reihenfolge „Tabellenwert + Klimakomponente + 10 % Sicherheitszuschlag“ zu erfolgen.

Weitere Infos: https://t1p.de/i48ga

 

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