Zur Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für kontolose Sozialleistungsbeziehende – das sind Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehende, Geflüchtete, aber auch Krankengeld- und Rentenbeziehende – wird zum Jahresende eingestellt. Da die Schecks drei Monate gültig sind, erfolgt die letzte Zahlung im September 2025. Danach gibt es keine Scheckzahlungsanweisungen nach dem ZzV-Verfahren.
Größenordnung: Allein im SGB II sind nach interner Aussage des Jobcenters Wuppertal 1,25 % aller Bedarfsgemeinschaften ohne Konto und nutzen derzeit das ZzV-Verfahren zum Erhalt der SGB-II-Leistungen. Es ist in Bezug auf das SGB II davon auszugehen, dass bundesweit ca. 1 % aller Bedarfsgemeinschaften ohne Konto ist.
Die Jobcenter sagen zum Teil rigoros: Wer kein Konto hat, erhält ab Oktober keine SGB-II-Leistungen mehr. So schreibt z. B. das Jobcenter Köln:
„Ab Oktober wird die Zahlung per Scheck eingestellt … es ist nur noch eine Überweisung auf ein Bankkonto möglich. Andernfalls können Sie keine Leistungen mehr erhalten! Auch die Aushändigung der Leistungen per QR-Code ist nicht mehr möglich!“
Download: https://t1p.de/hfkzp
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist auf den bestehenden Anspruch auf ein Basiskonto. In Ausnahmefällen seien laut BMAS weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten – zum Beispiel mittels Barauszahlung in Sozialämtern –, um den verfassungsgemäßen Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums für jede Person zu gewährleisten.
Das entsprechende Schreiben gibt es hier: https://t1p.de/ia3a8