Petition für ein Mobbing-Strafgesetz
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es im Grundgesetz
- doch etwa 1,7 Millionen ArbeitnehmerInnen sind in Deutschland pro Jahr von Mobbing betroffen, schätzte das Bundesamt für Arbeitsschutz 2002 (1). Fachleute schätzen, dass in Deutschland jährlich etwa 1000 Mobbingopfer in den Tod gehen (3) - das sind mehr als die Drogentoten.
Anti-Mobbing-Strafgesetze haben bereits Frankreich, Serbien, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und die Schweiz.
Unser deutsches Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) hilft bei Mobbing kaum. Auch BetrVG, BGB, StGB, Arbeitsschutzgesetz und Beschäftigungsgesetz werden der Sache nicht gerecht, da Richter diese meist nicht insgesamt sehen und anwenden. Körperverletzung durch psychische Gewalt darf nicht weiter als Privatklage abgeschoben werden. Arbeitsrechtler Wolmerath 2012: „Wegen Mobbing zu klagen, davon rate ich grundsätzlich ab!“ (2). Das muss sich ändern, ein Mobbing-Strafgesetz mit Beweislastumkehr muss her und Gerichte müssen selbst ermitteln. Denn Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle Handlung.
In Frankreich drohen bis zu einem Jahr Gefängnis und bis zu 15 250 € Geldbuße. Dort sind Gerichte verpflichtet, den Mobbingsachverhalt bei hinreichenden Anhaltspunkten selbst zu ermitteln.
In Serbien wurde bei Erstellen des Mobbingstrafgesetzes 2011 besonders auf allgemeine Lesbarkeit geachtet, so dass jede/r es gut nutzen kann.
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