16. Januar 2014   Themen

Scheinwerkverträge: VW und Audi Ausbeutung ab Werk

Klagen gegen Scheinwerkverträge bei Audi und VW: Schwere Vorwürfe gegen Richterin

Schwere Vorwürfe hat der Anwalt der für Audi und VW tätigen Testfahrer gegen eine Richterin beim Arbeitsgericht Braunschwelg erhoben.

Die Betroffenen klagen auf eine Festanstellung bei den Automobilunternehmen wegen aus ihrer Sicht unwirksamer Scheinwerkvertrage. "Von der Richterin Duin ist in diesem Verfahren keine faire Prozessführung mehr zu erwarten", erklärte namens der Kläger der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Rolf Geffken.

In einem mehrseitigen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin der Kammer 7 des Gerichts werden dieser schwere Verletzungen des Grundrechts auf rechtliches Gehör, eine offensichtlich unfaire Prozessführung und eine Bevorzugung der Unternehmen in dem in Braunschweig anhängigen Grundsatzprozess vorgeworfen. Nachdem die Unternehmen zunächst die Klagen der Testfahrer als völlig unbegründet bezeichnet hatten, legten sie nach mehrwöchiger Vorbereitung einen 70 Seiten (!) langen Schriftsatz vor, auf den die Kläger ohne angemessene Frist antworten sollten.

Alle Hinweise der Kläger und ihres Bevollmächtigten auf die Notwendigkeit zusätzlicher Recherchen und Besprechungen sowie urlaubsbedingte Abwesenheiten wurden nicht berücksichtigt. Und dies, obwohl den Unternehmen selbst - darunter immerhin der grösste Automobilkonzern der Welt - vom Gericht großzügige Vortragsfristen gewahrt worden waren.

Die von der Richterin verlangte "Prozessbeschleunigung- erscheint den Klägern umso grotesker als die Beklagten in ihrem Vorbringen sich detailliert auf einen angeblichen Werkvertrag mit einer Werkvertragsfirma berufen, diesen aber weder dem Gericht noch den Klägern vorgelegt haben. Zugleich verwehrt das Gericht den Klägern eine zeitnahe Prüfung des neuerlichen Urteils des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitnehmerüberlassung, obwohl die Unternehmen sich darauf berufen und das Gericht selbst auf diese Entscheidung Bezug genommen hat, aber das Urteil aus Erfurt vollständig erst in frühestens 6 Wochen vorliegen wird.

Gleichzeitig verwehren die Werkvertragsfirmen einer Reihe von Klägern die Teilnahme an den Verhandlungen beim Arbeitsgericht. Trotz dieses Umstands war dieses nicht bereit, das persönliche Erscheinen der betroffenen Kläger anzuordnen.

Die beiden Automobilunternehmen berufen sich darauf, die Werkvertragsfirmen besäßen zum Teil seit vielen Jahren (!) Arbeitnehmerüberlassungserlaubnisse.Genau darin aber sehen die Kläger ein Problem, denn ihrer Auffassung nach seien diese ohne Prüfung des Einzelfalles und insbesondere ohne jeden Bezug auf einzelne Beschäftigte pauschal von der Bundesagentur für Arbeit verlängert worden.

Die Bitte um Gewährung von Akteneinsicht in die Vorgange wurde den Klägern nun von der Bundesagentur verweigert. Die Kläger fuhren dies auf eine Intervention von dritter Seite zurück, da die Gewährung der Akteneinsicht kurz zuvor noch zugesagt worden war. Gleichzeitig haben einige der Werkvertragsfirmen Abmahnungen zulasten von Klägern ausgesprochen.
Unterdessen hat der niedersächsische Ministerpräsident Weil auf einen offenen Brief der Kläger geantwortet und Verständnis für deren Anliegen geäussert aber zugleich auf die in Braunschweig anhängigen Verfahren verwiesen.

Eine Verlegung des auf den 13.2.2014 anberaumten Kammertermins wurde ebenfalls abgelehnt. Die Kläger erklären allerdings, an diesem Termin in keinem Falle teilzunehmen und jeden weiteren Zeitdruck abzulehnen. Ungewiss ist, ob bis zu diesem Zeitpunkt über den Befangenheitsantrag entschieden ist. Über einen vor mehrere Wochen gestellten Befangenheitsantrag im Zusammenhang mit der Verweigerung der Teilnahme an den Verhandlungen ist bisher nicht entschieden worden. Nicht betroffen von den Anträgen sind die Verfahren von Technikern gegen die VW AG bei der Kammer 8 des Arbeitsgerichts.

Dazu eine Sendung des NDR


... und die Gewerkschaft, wie denkt sie darüber?

Arbeit - sicher und fair / Aktionstag der IG Metall im VW-Werk Braunschweig

... "Kompetenz für gute Arbeit - sicher und fair", tatsächlich? Na los, dann sorgt mal dafür, dass das nicht nur reine Sprüche bleiben.


Die Umsetzung des Rechtsstaates scheint auch  nicht immer glatt zu gehen ...

 

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