Zeitverträge als Dauerzustand
In vielen Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit werden Arbeitnehmerrechte der Mitarbeiter systematisch missachtet. Diesen Vorwurf erhebt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
Dabei geht es um die Befristung von Arbeitsverträgen, die laut Gesetz bis zu einer maximalen Dauer von zwei Jahren erlaubt ist. Danach müssen die betroffenen Mitarbeiter festangestellt werden. Doch etliche Jobcenter haben sich einen illegalen Trick einfallen lassen: Wenn die Zwei-Jahres-Verträge auslaufen, werden viele Mitarbeiter pro forma einfach bei dem anderen Träger des Jobcenters, den Kommunen, eingestellt und dann wieder ausgeliehen ans Jobcenter. Dies aber ist eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des „Teilzeit- und Befristungsgesetzes“, urteilten zuletzt verschiedene Arbeitsgerichte, darunter auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Die Bundesagentur für Arbeit behauptet nun, dass man auf die neuerliche Rechtsprechung reagiert habe. Alle Betroffenen seien „klaglos gestellt“, das heißt, sie hätten inzwischen Festanstellungen erhalten. Unterdessen berichten Personalratsvorsitzende von Jobcentern gegenüber Frontal21 von einem neuen Trick zur Umgehung von Arbeitnehmerrechten: Wenn die Zwei-Jahres-Verträge auslaufen, wechseln die Arbeitsvermittler von einem zum nächsten selbstständigen Jobcenter und werden dort auch bevorzugt mit einem weiteren Zeitvertrag wieder eingestellt.