24. August 2010   Themen

Arge muss Schülermonatskarte ab der 11. Klasse zahlen

Entscheidung des Sozialgericht Gießen, AZ: S 29 AS 981/10 ER

Arge muss Schülermonatskarte ab der 11. Klasse zahlen, denn Schülerbeförderungskosten, die einem Hart IV Empfänger für den Besuch der 11. Klasse eines Gymnasiums entstehen, können einen unabweisbaren Mehrbedarf darstellen.

Mehr unter:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/msgb/show.php?modul=msgb&id=3906&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

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