24. August 2010
Themen
Arge muss Schülermonatskarte ab der 11. Klasse zahlen
Entscheidung des Sozialgericht Gießen, AZ: S 29 AS 981/10 ER
Arge muss Schülermonatskarte ab der 11. Klasse zahlen, denn Schülerbeförderungskosten, die einem Hart IV Empfänger für den Besuch der 11. Klasse eines Gymnasiums entstehen, können einen unabweisbaren Mehrbedarf darstellen.
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