04. Mai 2015   Themen

Bundessozialgericht: Jobcenter dürfen nicht mehr als drei Sanktionen in Serie und kurzer Abfolge wegen eines gleichen Verstoßes verhängen

Nicht mehr als 3 Sanktionen in Folge

Seit April 2011 ist es den Behörden gestattet, auch mehrere Sanktionen in Folge zu verhängen. Es solle aber Ziel bleiben, „die Eingliederung des Arbeitslosen zu fördern“, so die Richter.

Dieses werde aber verfehlt, wenn in kurzer Zeit gleichlautende Meldeaufforderung versandt werden, um dann jeweils sofort hinterher zu sanktionieren. Mindestens „nach der dritten Meldeaufforderung und Sanktion“ sei dieses Ziel nicht erreicht.

Somit wurde die 70 Prozentige Leistungskürzung auf 30 Prozent reduziert.

Die Behörde ist nun verpflichtet die Differenz der einbehaltenen Regelleistungen auszuzahlen. Bundessoazialgericht Az.: B 14 AS 19/14 R vom 29.04.2015, Vorinstanzen: SG Augsburg – Az: S 11 AS 1294/11 und Bayerisches LSG Az: L 16 AS 167/12 (sb)

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute2
Gestern11
Woche38
Monat133
Insgesamt88046
 

Anmeldung