01. Juni 2015   Themen

Mieten steigen trotz Mietpreisbremse

Michael Schlecht, MdB, wirtschaftspolitischer Sprecher Fraktion DIE LINKE – 1. Juni. 2015
 
Steigende Mieten – was hilft
 
Zum 1. Juni tritt das Gesetz zur Mietpreisbremse vollständig in Kraft. Eine Bremse vermindert die Geschwindigkeit. Das gleiche gilt für die Mietpreisbremse der Bundesregierung. Allerdings bremst sie nicht die Mieten, sondern nur die Mieterhöhung. Das bedeutet: Auch künftig wird Wohnen immer teurer. Dagegen hilft nur öffentlicher Wohnungsbau.
 
Bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundbedürfnis, in manchen Bundesländern sogar ein Grundrecht. Allerdings ein nicht einklagbares Grundrecht. Das wäre auch ein Problem für die Bundesregierung. Denn tatsächlich wird Wohnen immer teurer, immer weniger Menschen können sich eine ordentliche Wohnung leisten. Immobilieninvestoren und Vermieter machen sich die wachsende Nachfrage zunutze und verlangen immer mehr pro Quadratmeter. Dabei hat sich die Mietsteigerung bei Neuvermietung als wahrer Miettreiber herausgestellt.

Gegen die Wirkung steigender Mieten gibt es natürlich ein einfaches Gegenmittel: eine entsprechende Steigerung der Einkommen. Aber die soll es ja nach dem Willen der GroKo nicht geben wegen der deutschen Wettbewerbsfähigkeit und des öffentlichen Sparzwangs. Schwarz-rot installiert stattdessen einen Tempomat für Miet-Erhöhungen – die Mietpreisbremse. Laut ihr dürfen Mietpreise ab 2015 die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen.

Diese Bremse ist erstens ziemlich schwach. Zehn Prozent dürfen Vermieter immer noch mehr verlangen bei Neuvermietung für ein und dieselbe Wohnung, ohne dass irgendetwas verbessert wurde. Zweitens gibt es zahlreiche Ausnahmen: Die neue Regelung gilt nicht überall, sondern nur in Regionen mit „angespanntem“ Wohnungsmarkt. Dort wiederum gilt sie nicht für Neubauten. Bereits zu hohe Mieten müssen im Nachhinein nicht gesenkt werden. Bei Mieten unterhalb der Vergleichsmiete oder bei „umfassenden Modernisierungen“ können Vermieter weiterhin kräftig aufschlagen. All diese Ausnahmen werden die „ortsübliche Vergleichsmiete“ kräftig steigen lassen und damit auch die Möglichkeit der Eigentümer, Bestandsmieten anzuheben.

Das sind Geschenke der Großen Koalition an Immobilieneigentümer und an Finanzinvestoren, die sich immer mehr Wohnungen als Anlageobjekte zulegen. Denn für sie ist die Miete der Ertrag aufs eingesetzte Kapital. Diese Rendite will die GroKo nicht stark beschneiden – gerade wegen des Wohnungsmangels. Denn, so warnt die Immobilienwirtschaft: Ermöglicht man Investoren keine auskömmliche Rendite, dann bauen sie nicht und investieren nicht. Und wenn sie nicht bauen, dann entstehen keine neuen Wohnungen und preistreibender Mangel verschärft sich.

Das Problem: Das stimmt. Ist das aber ein Grund für den Staat, den Vermietern freie Bahn zu geben? Keineswegs. Vielmehr sollte es ein Grund für ihn sein, die Sache selbst in die Hand zu nehmen! Dass die Wohnraumversorgung an privaten Geschäftsentscheidungen hängt, dass die Wohnungswirtschaft mit ihren Renditeforderungen die privaten Haushaltsbudgets überfordert – all das sollte die öffentliche Hand dazu bewegen, selbst zu bauen.

Tut sie das? Im Gegenteil. Der Bestand an Wohnungen mit sozialer Bindung hat sich allein in den letzten zehn Jahren halbiert. Schätzungsweise 1,4 Millionen Sozialwohnungen gibt es überhaupt noch und jährlich verlieren rund 100.000 ihre Sozialbindung – zu Lasten der Armen. Ende der 80er Jahre waren es sogar mal mehr als vier Millionen Sozialwohnungen. Dabei ist der Bedarf unvermindert – mehr als 5,6 Millionen Wohnungen mit Sozialbindung werden gebraucht. Die öffentliche Hand tut zu wenig um hier Abhilfe zu schaffen.

Die LINKE fordert daher: Das Recht auf Wohnen muss ins Grundgesetz! Eine echte Mietpreisbremse würde zudem den Kommunen das Recht geben, Höchstmieten festzulegen. Mieterhöhungen allein wegen Neuvermietung gehören verboten – warum sollte der Wohnungseigentümer mehr verlangen dürfen, obwohl er gar nichts gemacht hat außer warten?

Daneben muss der soziale Wohnungsbau neu belebt werden – der Bund und die Länder müssen ausreichend Mittel zur Verfügung stellen, schließlich müssen in Deutschland mindestens 150.000 neue Sozialwohnungen jährlich entstehen, dazu sind mindestens 20 Milliarden Euro jährlich notwendig. Außerdem muss der Bund aufhören Wohnungen und Bauflächen, die ihm noch gehören, nach Höchstgebot zu verkaufen, eine kostenfrei Abgabe an die betroffenen Länder oder Gemeinden mit entsprechender Zweckbindung ist nötig.

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