04. Juni 2015   Themen

Hartz IV- Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige sind verfassungswidrig

Hartz IV- Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige sind verfassungswidrig, zu diesem Ergebnis kam die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha in einem am 26. Mai 2015 verkündeten Beschluss (Aktenzeichen S 15 AS 5157/14). Medieninformation des Sozialgerichts Gotha

 

mdr-aktuell vom 03.06.2015

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll klären, ob Hartz-IV-Sanktionen verfassungsgemäß sind oder ob sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein entsprechender Beschluss des Sozialgerichtes Gotha ist am Mittwoch dem höchsten Gericht zur Prüfung übergeben worden.

Leistungskürzungen gibt es derzeit, wenn Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Das Gothaer Sozialgericht erklärte Ende Mai, eine solche Kürzung verletze unter anderem die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte.

Der Staat müsse jederzeit ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren. Bevor das Sozialgericht sein Urteil fällt, will es, dass Karlsruhe sich dazu äußert. Richter Jens Petermann vom Sozialgericht Gotha zeigte sich bei MDR aktuell optimistisch, dass das höchste Gericht eine Entscheidung dazu fällen werde.

 

"Ich könnte mir gut vorstellen, dass es auch im Bundesverfassungsgericht Richter gibt, die darauf warten zu so einer Frage Stellung zu nehmen."

Jens Petermann:

Vor dem Gericht hatte ein junger Mann geklagt, der sein Arbeitslosengeld II vom Jobcenter Erfurt bezieht. Nachdem er ein Arbeitsangebot sowie eine Probetätigkeit abgelehnt hatte, wurde ihm das ALG II um 60 Prozent gekürzt. Das waren konkret 234,60 Euro monatlich. Geblieben waren dem Kläger damit lediglich 150 Euro. Mit seiner Entscheidung beschreitet das Sozialgericht Gotha nach eigenen Angaben Neuland. Es sei das bundesweit erste Gericht, das die Frage aufwerfe, ob die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wann das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage befindet, ist unklar. Sollte Karlsruhe aber entscheiden, wäre es ein Grundsatzurteil für die Millionen Hartz-IV-Bezieher.


    Jurist: "Das gefährdet die Existenz" | Video

Sanktionen seien das letzte Mittel argumentiert die Bundesagentur für Arbeit.
Nur rund 3% der Hartz IV Empfänger seien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen seit 2014 das Geld gekürzt worden.

Kay Senius, BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen: "Mit der Sanktion werden die Menschen ja nicht bestraft, es ist ja auch nicht das Ziel der gesetzlichen Regelung Sanktionen zu verhängen, sondern im Endeffekt denjenigen anzuhalten zu einem regelkonformen Verhalten." -

Seit Mai 2009 ist Jens Petermann Mitglied des Stadtrates in Arnstadt, seit 2012 Mitglied im Kreistag des Ilm-Kreises und seit 2010 Mitglied der Partei DIE LINKE.

 

 

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