11. Juni 2015   Themen

Sozial- und Erziehungsdienst: Schlichtung hilft nur dem Arbeitgeber!

Fast vier Wochen Streik und nun Streikabbruch durch Schlichtung: Viele KollegInnen werden berech-tigterweise darüber enttäuscht und sauer sein. Andere sagenvielleicht, dass es angesichts der schwierigen Lage keinen anderen Ausweg gibt. Aus Sicht des Netzwerks ist dieses Verfahren aus mehreren Gründen abzulehnen.

Schlichtungsverfahren ist ein Fallstrick

Mit der Schlichtung wird das Heft aus der Hand gegeben und an vermeintlich neutrale Dritte gegeben. Der von ver.di angeforderte Schlichter Herbert Schmalstieg (SPD) ist ehemaliger Oberbürgermeister von
Hannover und war Städtetagspräsident. Er gehörte also zum Arbeitgeberlager – also ist er alles andere als „neutral“. Schon 2008 und 2010 wurde er als Schlichter eingesetzt. 2008 verwies er auf die „schwierige Finanzlage der Städte“ und forderte von der Gewerkschaft, dass sie sich bewegen müsse.
Vor allem bedeutet das Ende des Streiks, dass die Dynamik der Streikbewegung erst Mal unterbrochen
wird. Das kann eine Wiederaufnahme des Streiks erschweren.

 

Schlichtungsabkommen kündigen
Die Schlichtungsvereinbarung, die ver.di im Jahr 2011 erneut mit den öffentlichen Arbeitgebern abgeschlossen hat (zuerst wurde dies nach einem langen Streik der ötv 1974 eingeführt), ist in der Tat verbindlich für beide Seiten, wenn auch nur eine Seite die Schlichtung anruft (so genannter Einlassungszwang). Dieses Knebelverfahren muss schleunigst aufgekündigt werden. Schließlich haben die öffentlichen Arbeitgeber so eine Waffe in der Hand, die sie jederzeit einsetzen können, um die Gewerkschaft in eine Schlichtung zu zwingen, wenn sie es denn wollen. Auch, wenn die Gewerkschaft das Schlichtungsergebnis nicht annehmen muss, so ist doch erreicht, dass eine Friedenspflicht von bis zu 13 Werktagen besteht.

Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske stellte die Streikdelegiertenversammlung am 4. Juni vor vollendete
Tatsachen. Das steht jedoch im Gegensatz zur Aussage, die bei der vorhergehenden Streikdele-giertenversammlung Ende Mai gemacht wurde. Sie lautete: Es wird gestreikt bis zu einem annehmbaren Ergebnis. Die Streikdelegiertenversammlung sollte über ein mögliches Ergebnis zuerst beraten, um ein Votum an die Tarifkommission abzugeben. Die Möglichkeit
der Schlichtung wurde nicht angesprochen. Viele Delegierte und Streikende sind nun enttäuscht. Das gesamte Schlichtungsverfahren ist auch deshalb abzulehnen, weil die Kontrolle der Streikenden über ihren
Streikverlauf damit unmöglich gemacht wird.
Unterstützung aus der Bevölkerung Frank Bsirske erklärte der Versammlung, dass es politisch keinen anderen Weg gäbe, als die Schlichtung zu akzeptieren, weil die Öffentlichkeit das sonst nicht nachvoll-ziehen könne. In den letzten Tagen desStreiks hatten die Presseberichte über wütende Eltern
zugenommen. In der Tat gab es auch Elternvertretungen,die sich gegen ver.di wandten. Dennoch standen laut ARD-Deutschlandtrend vom 4. Juni immer noch 69 Prozent der Eltern hinter dem Streik. Es gab also Probleme mit der Aufrechterhaltung der Elternsolidarität.

Dennoch ist die Situation noch nicht „umgekippt“. Vor allem aber kann die Frage der solidarischen
Unterstützung nicht dadurch gelöst werden, indem ver.di sich auf die Schlichtung einlässt. Es ist klar geworden (beziehungsweise es war schon vorher klar), dass dieser Arbeitskampf nicht allein
durch die Entschlossenheit und den Kampfeswillen der KollegInnen im Sozial- und Erziehungsdienst entschieden wird. Dafür ist der ökonomische Schaden durch den Streik zu gering. Dieser Arbeitskampf kann nur durch massiven politischen Druck und auf der Grundlage ungebrochener Solidarität gewonnen werden. Dabei kann man sich nicht auf in den einzelnen Orten relativ zufällig zusammen gesetzte Elternvertretungen verlassen. Für den Aufbau eines massiven Drucks ist mehr nötig! Dafür muss aus dem gesamten DGB mit seinen sechs Millionen Mitgliedern eine groß angelegte Solidaritätskampagne in die Betriebe hinein getragen werden. ver.di kann mit seinen 13 Fachbereichen und über zwei Millionen Mitgliedern dabei eine aktive und maßgebliche Rolle spielen. Wie den Arbeitskampf fortsetzen?
Es ist absehbar, dass der Schlichterspruch ein schlechter Kompromiss im Sinne der Beschäftigten sein wird.

Die Streikdelegiertenversammlung soll laut ver.di erneut zusammen kommen, um darüber zu beraten. Deshalb ist wichtig, dass KollegInnen vorher in den Betrieben zusammen kommen und klar signalisieren,
dass sie nicht bereit sind, einen faulen Kompromiss anzunehmen. Es sollte diskutiert werden, wie der
Streik weiter fortgesetzt werden kann. Die versetzten
Schließungszeiten der Kindertagesstätten sind ein Faktor, der für eine Fortsetzung des Arbeitskampfes
bedacht werden muss, aber kein Argument dagegen! Unmittelbar sollten – neben den geplanten Demonstrationen während der Schlichtung – gewerkschaftliche und betriebliche VertreterInnen aus anderen Betrieben kontaktiert werden. Man kann sich für Solidaritätsschreiben bedanken und gleichzeitig auf die Möglichkeit einer Fortsetzung des Streiks hinweisen. Man kann darum bitten, dass bei gewerkschaftlichen Versammlungen anderer ver.di-Fachbereiche oder anderer Gewerkschaften KollegInnen eingeladen werden, um über den Arbeitskampf und die Bedeutung zu sprechen und bei dieser Gelegenheit die Möglichkeiten von solidarischer Unterstützung durch die KollegInnen
diskutieren. Es sollte auch angeregt werden, bei einer Fortsetzung des Arbeitskampfes unmittelbar
Betriebs- und Personalversammlungen zu organisieren, um auch dort die Beschäftigten über die Ziele des
Arbeitskampfs zu informieren und für Solidarität zu werben.

Wenn ver.di und DGB das dann koordiniert angehen würden und beispielsweise an einem Tag zeitgleich in
vielen Betrieben und Dienststellen solche Betriebsversammlungenansetzen würde, und das dann mit einer
Solidaritätsaktion (zum Beispiel vor den Rathäusern) verknüpfen würde, dann hätte das eine große Wirkung und würde den politischen Druck ungleich erhöhen! Es könnte auf der Grundlage einer solchen Strategie auch eine Diskussion über unterstützende Arbeitskampfmaßnahmen und Solidaritätsstreiks begonnen werden!

Gemeinsam kämpfen
Die KollegInnen im Sozial- und Erziehungsdienst sind nicht allein in der Auseinandersetzung. Auch bei der
Post und im Einzelhandel stehen KollegInnen in der Tarifauseinandersetzung. Es ist nicht einzusehen,
warum die KollegInnen der verschiedenen Fachbereiche nicht auch zusammen kommen sollen, zum Beispiel auf gemeinsamen Protestkundgebungen vor Ort. Als ein weiterer Schritt, den Druck aufzubauen, könnte ver.di auch zu einer bundesweiten Protestkundgebung aller zeitgleich streikenden KollegInnen aufrufen. Das würde für alle beteiligten KollegInnen eine große Ermutigung und Stärkung bedeuten. In der Öffentlichkeit bekämen bei diesem Vorgehen die Streiks viel mehr Echo. Das Prinzip der Solidarität und gegenseitigen Unterstützung würde wieder zum Leben erweckt – etwas, was die Arbeitgeber mit am meisten fürchten.

Demokratische Streikführung
Durch den Streikabbruch gibt es auch keine Streikversammlungen mehr, die in manchen Orten sogar auf
täglicher Basis stattfanden. Damit ist die Möglichkeit der Diskussion unter den betroffenen KollegInnen
enorm eingeschränkt. Nach der Schlichtungsvereinbarung beginnt die Friedenspflicht aber erst drei Tage
nach Anrufen der Schlichtung. ver.di hätte daher den Streik fortsetzen sollen, um Diskussionen zu ermöglichen.

Es jetzt sollte dennoch überall eingefordert werden, dass es vor der Streikdelegiertenkonferenz
örtliche Vollversammlungen gibt, auf der alle, die im Streik waren, zusammen kommen und diskutieren
können, was sie vom Schlichtungsergebnis halten, obes angenommen oder abgelehnt werden soll und wie im Fall der Fortsetzung des Arbeitskampfes eine Streikstrategie aussehen kann. Um eine solche Versammlung einzufordern und vorzubereiten, sollten KollegInnen schon jetzt in ihren eigenen Betrieben
diskutieren, aber auch Kontakte zu anderen Kitas, Jugendämtern etc. aufnehmen.

Das Netzwerk schlägt vor:

  • - Streikaktiven-Treffen vor Ort, um den jetzigenStand und das weitere Vorgehen zu beraten
  • - Örtliche Versammlungen von allen Kolleginnen,die im Streik waren, um das Schlichtungsergebnis

            zu bewerten und das weitere Vorgehen zu beraten

  • - Votum der örtlichen Versammlungen an die Streikdelegiertenkonferenz
  • - Keine Annahme von faulen Kompromissen, die nicht eine deutliche Aufwertung ALLER Berufsgruppen beinhaltet
  • - Bei Wiederaufnahme des Streiks: breite Solidaritätskampagne durch ver.di und DGB – in die Betriebe hinein
  • - Gemeinsame Streikkundgebungen mit Einzelhandel und Post und allen, die sich in Arbeitskämpfen befinden - örtlich sowie bundesweit

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