Sachbearbeiter des Jobcenters in Braunschweig handelte verfassungswidrig
Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 sind Sanktionen verfassungswidrig, Angestellte des Jobcenters Braunschweig scheint dies nicht zu interessieren. Dort verhängte ein Sachbearbeiter gegen eine Schwangere eine Sanktion auf Null, weil sie einen 1-Eurojob abgelehnt hat, der ihre eigene Gesundheit und die ihres ungeborenen Kindes in Gefahr gebracht hätte.
Die Strafe beinhaltete auch einen täglichen Fußweg von ca. 10 km von der Wohnung der Schwangeren zum Jobcenter, um sich Essensmarken abzuholen.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland besorgte der Frau anwaltschaftliche Hilfe, nachdem sie sich an die Initiative gewandt hatte.
S. auch:
http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/14_142011140114_424_1.htm
Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang über die Definition des Wortes Sanktion nachdenken.
Im Recht bedeutet es soviel wie Bestrafung nach einer Straftat/einem Vergehen.
Roswitha Engelke