24. November 2016   Themen

TERRE DES FEMMES Fahnenaktion – NEIN zu Gewalt an Frauen!

                                                                                                                       

Am 25. November 2001 ließ TERRE DES FEMMES zum ersten Mal die Fahnen wehen, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Seither wehen die Fahnen und Banner jedes Jahr! Zahlreiche Frauenbeauftragte, Verbände und Ministerien greifen die Aktion auf und tragen sie weiter.

Viele Städte und Gemeinde machen bundesweit mit Filmvorführungen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen auf den internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen!“ aufmerksam.


Auch der Landkreis Helmstedt beteiligt sich seit langem an den Aktionen  von Terre des femmes "Nein zur Gewalt an Frauen"

Siehe Pressemitteilung des Landkreises

Jede vierte Frau in Deutschland im Alter von 16 – 85 Jahren hat im Verlauf ihres Lebens Erfahrungen mit körperlicher, psychischer und / oder sexueller Gewalt durch einen Beziehungspartner gemacht.  Gewalt gegen Frauen ist eine anerkannte eklatante Menschenrechtsverletzung.  Gewalt gegen Frauen ist nicht auf bestimmte soziale Gruppen beschränkt, sondern findet sich quer durch die gesamte Gesellschaft. Mit dem Gewaltschutzgesetz von 2002 wurde eine wichtige Grundlage zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gelegt, aber weiter Schritte sind hier unbedingt erforderlich. Dazu gehört vor allem, die Einhaltung der staatlichen Verpflichtung auf Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit. Bei Gewalt gegen Frauen heißt das, den betroffenen Frauen und ihren Kinder müssen entsprechende Schutzmöglichkeiten und ausreichend Hilfe sowie Beratung zur Verfügung stehen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert daher

  • Für alle von Gewalt betroffene Frauen  und ihre Kinder ist ein Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe zu schaffen
  • Statt auf freiwillige Leistungen zu hoffen, muss die Bundesregierung eine verbindliche, ausreichende und verlässliche Finanzierung von Schutz- und Hilfseinrichtungen garantieren
  • Der kostenlose Zugang zu den Schutz- und Hilfseinrichtungen muss allen Frauen offen stehen, unabhängig von sozialer Herkunft oder Aufenthaltsstatus
  • Ausgehend vom Lagebericht zur Situation des Hilfesystem bei Gewalt gegen Frauen muss die Bundesregierung endlich zur Kenntnis nehmen, dass zwischen den einzelnen Bundesländern sowie Regionen große Diskrepanzen bestehen, die dazu führen, dass betroffene Frauen weder Schutz noch Hilfe erreichen können
  • In Auswertung des Berichtes muss die Bundesregierung endlich einen Maßnahmeplan vorlegen, wie sie ihrer Schutzpflicht nachkommen will

DIE LINKE. Helmstedt

 

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