Immer noch 4,1 Millionen Arbeitslose
Zeit zu handeln statt zu tricksen
Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Viele der Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik.
Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu:
Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.
Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damaligeArbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. ... Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann.“ Wer anders
rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken.“ Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht.
Im April 2011 sind immer noch 4,1 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.
Tatsächliche Arbeitslosigkeit im April 2011: 4.085.821
Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.078.058
Nicht gezählte Arbeitslose: 1.007.763
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II circa: 363.937
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 139
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten): 192.986
Beschäftigungsphase Bürgerarbeit: 2.798
Berufliche Weiterbildung: 209.383
Eignungsfeststellungs- u. Trainingsmaßnahmen(z.B. Bewerbungstraining) 143
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte) 180.251
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose) 19.105
Arbeitsbeschaffungsmaßn.: 1.413
Kranke Arbeitslose (§126 SGB II): 37.608
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht
April 2011, Seite 61. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige
geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls
aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind
enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große
Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht
ausgewiesen, sondern mit Stand Dezember 2010 in einer Sonderauswertung der Bundesagentur für
Arbeit. sbildungsmarkt