13. Dezember 2017   Themen

HARTZ-IV: Anrecht auf Extrakosten für Schulbücher

Nach dem Hildesheimer Sozialgericht hat nun auch das Landessozialgericht in Celle festgestellt, dass Ausgaben für Schulbücher als ‘unabweisbarer und dauerhafter Mehrbedarf‘ einzustufen sind und somit vom Jobcenter zu übernehmen sind. Das Urteil zeigt zudem deutlich den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf. So sind im Hartz-IV-Regelsatz für „Bücher und Broschüren“ offiziell weniger als 3 Euro im Monat vorgesehen. Um etwa Schulbücher für ein Schuljahr zu bezahlen, da fallen schnell mal mehrere hundert Euro an, muss ein Leistungsbezieher mehrere Jahre sparen. Das kann niemand verlangen und so sehen die Celler Richter zu Recht eine verfassungswidrige Unterdeckung des Existenzminimums“.

 

Das ALG II soll den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Lebensunterhalt sichern. Das ist angesichts der ohnehin viel zu geringen Höhe der Regelleistung schon jetzt nicht möglich, weshalb DIE LINKE schon seit langem fordert,  Hartz-IV durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1050 Euro zu ersetzen, um eine menschenwürdige Existenz und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern.

Bisher wurden Lernmittel für Kinder bei der Berechnung der Regelleistung ausgeklammert. Als Mehrbedarf wurden sie nicht anerkannt. Das dürfte sich jetzt grundlegend ändern. Bildung ist keine Ware und darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. DIE LINKE fordert daher eine generelle Lernmittelfreiheit, damit Kinder aus wirtschaftlich schwachen Familien nicht mehr benachteilig werden.

Das Recht auf eine gesicherte Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist ein Menschen- und Grundrecht.

Doch für aktuell rund sechs Millionen Menschen in Deutschland, darunter etwa 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche, gilt das nicht. Hartz IV ist Armut und Schikane per Gesetz und verletzt die Würde der Menschen.

Das soziokulturelle Existenzminium wird absichtlich kleingerechnet: Es wird anhand der Konsumausgaben armer Bevölkerungsgruppen ermittelt, davon werden dann noch fast ein Viertel als nicht "regelbedarfsrelevant" abgezogen - fertig ist der Hartz IV-Regelsatz. Die Folge ist, das Millionen Menschen in Deutschland in Armut leben    m ü s s e n.

Bei Zuwiderhandlungen gegen unsinnige Auflagen wird der ohnehin zu niedrig angesetzte Hartz IV-Regelsatz durch Sanktionen um zehn, dreißig oder sechzig Prozent gekürzt oder ganz gestrichen. Derartige Maßnahmen, die das Leben von Menschen in Gefahr bringt, sind verfassungswidrig und politisch falsch. Denn es gilt: Grundrechte streicht man nicht."

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