16. März 2018   Themen

Der Islam und die Deutschen

Gehört der Islam tatsächlich zu Deutschland? Vielleicht hilft schon ein kurzer Blick in die Geschichte, um diese Behauptung zu widerlegen

Um 600 n. Chr., kurz vor Auftreten des Islams, waren Europa bis auf Skandinavien, waren die Türkei, der Nahe Osten, der nördliche Rand Afrikas und Regionen bis hinunter in den Sudan christianisiert. Selbst 750 n. Chr., als der Siegeszug des Islams bereits begonnen hatte, waren weite Teile Europas weiterhin christlich, auch die Türkei zum überwiegenden Anteil.

In Zentralasien, auf der arabischen Halbinsel, in Nordafrika und im südlichen Spanien hatten allerdings bereits die Muslime das Sagen.

Die türkische Bevölkerung bekannte sich über Jahrhunderte hinweg etwa zu gleichen Teilen zum orthodoxen Christentum und zum Islam. Genauer gesagt waren es Sunniten, die in der Türkei lebten. Heute machen sie mehr als 90 Prozent der Bevölkerung aus. Die Christen in der Türkei befinden sich inzwischen unter der Fünf-Prozent-Marke. »Das Christentum gehört zweifelsfrei zur Türkei« – das belegt der Geschichtsatlas sehr deutlich.

Umgekehrt wird es schwieriger. Über die Jahrhunderte war der Islam nie bis Deutschland vorgedrungen. In Europa fasste er allein vorübergehend in Spanien Fuß sowie in einzelnen Staaten auf dem Balkan. Erst seit der »Gastarbeiter«-Zuwanderung in den 1960er Jahren gibt es Muslime in nennenswerter Zahl in Deutschland.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sichert jedem Bürger Religionsfreiheit zu, Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht, welches jedem Menschen erlaubt die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei auszuüben. 

Aber das bedeutet nicht gleichzeitig, dass der Islam zu Deutschland gehört, wie zum Beispiel der Deckel zum Topf.

Was auffällt ist, dass von den wenigen Staaten, welche auch noch  heute öffentlich bestrafen und hinrichten, viele Länder islamisch geprägt sind. In der Regel sind es Staaten in den der Islam die Staatsreligion ist und die sich als islamisches Land verstehen.

Die Glaubensfreiheit im Islam bedeutet nach islamischem Recht die Freiheit der Muslime, ihren Glauben auszuüben, und die Freiheit aller, den Islam anzunehmen. Muslime besitzen nicht das Recht, zu einer anderen Religion zu konvertieren.

Der Abfall vom Islam wird nach der Scharia mit der Todesstrafe geahndet. Das Recht, das Judentum, Christentum oder den Zoroastrismus zu praktizieren, ist nach der Scharia mit erheblichen Einschränkungen gegeben. Andere Religionen sind nach klassischer Lehre verboten, wurden aber später teilweise erlaubt. Polytheisten (Muschrikūn) haben nach klassischer Lehre die Wahl zwischen Islam oder Tod. (Quelle: WiKi.)

Das islamische Rechtssystem kennt für Muslime keine negative Religionsfreiheit und erkennt auch nicht den Anspruch an, keiner Religion anzugehören.

 

Lassen wir noch eine Soziologin zu Wort kommen. Der Islam aus der Sicht einer Frau. Necla Kelek im Interview mit dem Deutschlandfunk.

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute14
Gestern5
Woche22
Monat173
Insgesamt88086
 

Anmeldung