Prämie für Verhängung von Sanktionen? - Bundesarbeitsministerium schweigt dazu
Bundesregierung weiß nicht, was mit Boni für die Jobcenter passiert
Quelle: nd. neues deutschland, von Grit Gernhardt 26.07.2018, 16:57 Uhr
Die Hartz-Reformen - von der damaligen rot-grünen Bundesregierung vorgeblich zur besseren Betreuung von Sozialleistungsbeziehern erdacht - hatten nicht nur mehr Effizienz in der Kundenabwicklung, sondern auch in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zum Ziel.
Gemäß Paragraf 48b des Sozialgesetzbuches II soll etwa die Bundesagentur für Arbeit (BA) Zielvereinbarungen mit der Leitung der lokalen Jobcenter abschließen, um bestimmte betriebswirtschaftliche Kriterien zu erfüllen.
Darunter fallen die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Diese Zielvereinbarungen klingen zwar, als ob sie gut für die Betroffenen sein könnten, dienen aber im Endeffekt auch dazu, die Arbeitsvermittlung kostengünstiger zu machen. Denn für sinkende Kosten bekommen die Jobcenter Bonuszahlungen.
Victor Perli sitzt für die LINKE im Haushaltsausschuss des Bundestages und wollte in einer Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissen,
wo und wie diese Gelder eingesetzt werden - und was sie den Arbeitslosen bringen. Die Antwort des Ministeriums, die »nd« exklusiv vorliegt, ist laut Perli eher enttäuschend.
So kann die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Angaben dazu machen, ob es einen Zusammenhang zwischen Bonuszahlungen und Vermittlungsquoten gibt - obwohl letztere mit den Zahlungen eigentlich verbessert werden sollen.
Auch ein Zusammenhang zwischen Prämien und der Anzahl von Sanktionen gegen Leistungsberechtigte ist dem Ministerium demnach nicht bekannt.
Ein solcher Zusammenhang, schlussfolgert das Büro Perli, könnte aber ein Hinweis darauf sein, dass Bonuszahlungen zur Zielerreichung zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen. Denn wer sanktioniert wird, bekommt weniger Geld und hilft dem Jobcenter so sparen.