Das Bundesverfassungsgericht will nicht zu den Kosten der Unterkunft urteilen und hofft darauf, dass es keiner merkt
Quelle: Tacheles e.V. -Sozialhilfe-
.... daher will Tacheles mit diesem Aufsatz auf die Problematik aufmerksam machen.
Insgesamt hinterlassen die drei Entscheidungen vom 6.10.2017 und 10.10.2017 den Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht mit zwei Stimmen spricht. Im „Hartz-IV-Urteil“ hat das Gericht vollmundig versprochen: „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (BVerfG, 9.2.2010, 1 BvL 1/09 Rn 137) Wenn die Leistungsberechtigten dann aber die Einlösung dieses Versprechens verlangen, will das Bundesverfassungsgericht nichts mehr davon wissen, behilft sich mit hässlichen Winkelzügen und hofft, dass es keiner merkt.
Tacheles möchte eine breite Diskussion dieser Entscheidungen des BVerfG anregen und fördern. Eine sachliche Bewertung der Entscheidungen erfordert jedoch nicht nur die Kenntnis der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, sondern auch die Kenntnis des Vorlagebeschlusses und der zurückgewiesenen Verfassungsbeschwerden.
Den Aufsatz mit den Begründungen zu den Vorlagebeschlüssen und Hintergrundmaterial gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2391/