31. August 2018   Themen

Wie das Jobcenter Hartz-IV-Bezieher schikaniert

Quelle:plusminus

"Niemandem wird es künftig gestattet sein, sich zu Lasten der Gemeinschaft zurückzulehnen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt – und wir werden die Zumutbarkeitskriterien verändern – der, meine Damen und Herren, wird mit Sanktionen rechnen müssen". (2003 Bundeskanzler Gerhard Schröder SPD.)

Klaus B. hat einen Minijob. Er fährt morgens Kinder mit Handicap in die Schule. Zusätzlich beantragt er Hartz IV. Nur vorübergehend, so sein Plan, will er die Leistungen in Anspruch nehmen. Wegen seines Minijobs bittet er das Jobcenter, ihn erst dann zu Terminen zu bestellen, wenn er alle Kinder in dieSchule gebracht hat, also frühestens ab 10 Uhr.

Doch niemand kommt seiner Bitte nach: "Mich haben sie immer so um 7.30 Uhr bestellt, obwohl sie wussten, dass ich einen Minijob hatte und ich auch gesagt habe, dass ich zu dieser Uhrzeit nicht kommen kann. Trotzdem haben sie mich eben halt zu diesen Uhrzeiten bestellt und weil ich da nicht hingegangen bin, haben sie mich deswegen sanktioniert."

 

Weil er nicht zu den Terminen erscheint, wird sein Hartz-IV-Satz gekürzt, erst um 30, später um 60 Prozent und am Ende komplett. Das Amt zahlt nicht einmal mehr die Miete – mit der Begründung, er sei wiederholt seinen Pflichten nicht nachgekommen. -

Das Sozialgericht in Gotha stellt inzwischen Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger generell in Frage. Einem Beschluss des Gerichtes widersprechen Kürzungen des ALG II sogar dem Grundgesetz, wie Gerichtssprecher Jens Petermann erläutert: "Es ist geregelt, dass der Mensch ein soziokulturelles Existenzminimum haben muss. Es muss ihm ein Mindestmaß an finanziellen Möglichkeiten verbleiben, damit er seine Existenz sichern kann, damit er am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Das ermöglicht die Sanktionsregelung des SGB II nach Ansicht des Gerichts nicht mehr."

Die Richter aus Gotha haben ihren Beschluss an das Bundesverfassungsgericht geschickt, mit der Bitte, diesen zu prüfen. Noch in diesem Jahr soll eine Entscheidung fallen. Wird es dann keine Sanktionen mehr gegenüber Hartz IV Empfängern geben?

Klaus B. konnte nur durch Freunde und Familie die Obdachlosigkeit abwenden. Hilfe bekam er auch von Ulrich Wockelmann. Der lebt selbst von Hartz IV und hat mit seinem kleinen Verein aufRecht schon 2.400 Ratsuchenden geholfen. Wockelmann konnte Klaus Brieger motivieren, vor Gericht zu ziehen: "Die Sanktion war unhaltbar, aber sie war halt vollstreckt. Das Geld war weg. Und die Rechtswege sind leider viel zu lang."

Das Gericht konnte keine Pflichtverletzung feststellen und beauflagte das Jobcenter, das zu Unrecht einbehaltene Geld an Klaus Brieger auszuzahlen. Für ihn ist das ein schmerzhafter Sieg: "Ich habe alles zurückbekommen. Aber die Zeit, wo man beschuldigt wird, wo man nichts hat, kommt man sich vor wie ein Häufchen Elend. Meine Grundrechte, alles, was ich hatte, die ganze Menschlichkeit, die Würde, all das ist mir genommen worden durch diese Leute." Und diese Würde, die ihm fünf Jahre lang genommen wurde, gibt ihm kein Amt zurück.

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