10. Oktober 2018   Themen

Berlin - Immobiliengoldgräber

Die Preise für Immobilien in Berlin steigen ungebremst. Großinvestoren kaufen und kaufen. Sollte man ausländischen Investoren den Wohnungskauf verbieten?

Arme, Geflüchtete, Auszubildende und Studierende, Menschen mit geringen und selbst mit mittleren Einkommen finden kaum noch bezahlbare Wohnungen.

Berlin ist begehrt. Das hat Folgen: Seit Jahren meldet der Gutachterausschuss einen Rekord nach dem nächsten bei den Bodenpreisen. Sowohl der Umsatz der gehandelten Immobilien insgesamt als auch die Quadratmeterpreise kennen nur eine Richtung – aufwärts. Höhepunkt vor kurzem: Die Vervierfachung der Bodenpreise im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – innerhalb nur eines Jahres. Das Nachsehen haben die Mieter, vor allem Neumieter. Seit 2008 sind die Angebotspreise um 104 Prozent gestiegen. „Berlin ist heute doppelt so teuer wie vor zehn Jahren“, meldete das Internetportal Immowelt.de in dieser Woche. In keiner anderen deutschen Stadt sind die Preise so explodiert wie an der Spree.

 

Werden Wohnungen neu vermietet, sind sie oft 50 Prozent oder gar doppelt so teuer wie die ortsübliche Vergleichsmiete. Steigende Immobilienpreise und die Kluft zwischen Angebots- und Bestandsmieten bieten Vermieterinnen und Vermietern den Anreiz, die Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen zu verdrängen, oder die Häuser gleich ganz zu verkaufen. Bei Mieterhöhungen stehen viele Menschen vor der Alternative, sich in ihrem Lebensstandard einzuschränken, in den Wohnungen zusammenzurücken, Zimmer unterzuvermieten – oder ihre soziale Umgebung zu verlassen.

Zahlreiche Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre haben den ohnehin unzureichenden Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen weiter ausgehöhlt. Zwangsräumungen, teils durch einstweilige Verfügung ohne gerichtliche Klärung des Streitfalls, drängen Menschen in die Wohnungslosigkeit. Mieterinnen und Mieter werden aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“, weil Sanierungskosten dauerhaft zu 11 Prozent auf die Miete umgelegt werden können. Mietspiegel haben ihre mietpreisdämpfende Wirkung weitgehend verloren und werden in vielen Regionen nur noch als Mieterhöhungsspiegel wahrgenommen. Kleine Gewerbetreibende und gemeinnützige Träger, die Wohnraum zu sozialen Zwecken weiter vermieten, sind überhaupt nicht durch ein soziales Mietrecht geschützt.

Die LINKE will das Mietrecht umfassend überarbeiten:

  • Die Mietpreisbremse muss flächendeckend, unbegrenzt und ausnahmslos gelten und auf die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. die niedrigere Vormiete begrenzt werden, statt einen pauschalen Aufschlag von bis zu zehn Prozent zu erlauben. Vermieterinnen und Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen, sollen wirkungsvoll bestraft werden.
  • Die Modernisierungsumlage soll vorrübergehend auf fünf Prozent abgesenkt und mittelfristig zugunsten eines sozial und ökologisch qualifizierten Mietspiegels abgeschafft werden (energetische Gebäudesanierung).
  • Alle Städte mit mehr als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen solche rechtlich verbindlichen Mietspiegel, die das tatsächliche Mietenniveau aller Wohnungen abbilden, erstellen und dabei vom Bund finanziell unterstützt werden.
  • Mietminderungen und beglichene Mietrückstände dürfen kein Kündigungsgrund sein, die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung müssen durch strengere Regelungen begrenzt werden.
  • Wir wollen ein soziales Gewerbemietrecht einführen, das Kleingewerbetreibende wirksam vor Kündigungen und Mieterhöhungen schützt.

Ein wirksames soziales Mietrecht schützt Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung und kann so bestehenden bezahlbaren Wohnraum erhalten. Um die Wohnungsnot zu beheben und allen Menschen ein Recht auf angemessenes Wohnen zu garantieren, müssen aber auch neue bezahlbare Wohnungen geschaffen werden. Das gelingt durch Maßnahmen, die Immobilienspekulation verhindern, und durch einen Neustart im sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau (Sozialer Wohnungsbau).

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