Sanktionen im SGB II
Beitrag: Harald Thomé
Im ersten Halbjahr 2018 wurde von bundesdeutschen Jobcentern 449.550 Sanktionen ausgesprochen.
Im vergangenen Jahr waren bundesweit insgesamt knapp 953.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II von den Kürzungen betroffen, eine fast gleich hohe Zahl ist auch dieses Jahr zu erwarten. Quelle: https://www.die-linke.de/start/presse/detail/449550-hartz-iv-sanktionen-in-180-tagen/
Die Sanktionsstatistik gibt es hier
Dazu die Süddeutsche
Kurzer Beratungshinweis: der größte Teil der Sanktionen sind Meldeversäumnisse. Immer wieder kommt es vor, dass das Jobcenter behaupten, sie hätten Meldeaufforderungen nach § 59 SGB II versandt, die in der Praxis aber nicht bei den Adressaten angekommen sind. Hier muss das Jobcenter im Zweifelsfall den Eingang der Meldeaufforderung bei dem Betroffenen beweisen, kann das JC das nicht, ist im Bestreitensfall die Sanktion rechtswidrig (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB X)!