05. Oktober 2011   Themen

Rechtsstaat Deutschland? Nicht für Hartz-IV-Empfänger beim Jobcenter Helmstedt!

Roswitha Engelke, 05.10.2011

Zur Rechtslage: In jedem Fall haben Jobcenter das Recht der Bundesrepublik Deutschland für Erwerbslose auszuführen. Grundlage dafür sind die Sozialgesetze, wobei die Umsetzung weitestgehend dem allgemeinen Verwaltungsrecht entnommen wurde.

Nicht so im Jobcenter Helmstedt, dort gelten die üblichen rechtsstaatlichen Normen nicht mehr. Dort ist es möglich, dass ein Sachbearbeiter "einfach mal so" einen rechtskräftigen Leistungsbescheid sperren läßt, damit der Betroffene am Monatsanfang weder Miete, Telefonverträge oder was sonst noch fällig ist,  begleichen kann.

Verlauf:

Ohne jegliche Rechtsgrundlage verfügte der Sachbearbeiter, Herr Kempe, einen Sperrvermerk über die Auszahlung der Leistungen, weil er ein Dokument (Gewerbeschein), welches nicht im geringsten leistungsrelevant war, vorgelegt haben wollte. Die Bananenrepublik läßt grüßen.

Dabei ist an dieser Stelle das Sozialgesetzbuch recht einfach zu lesen: Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, den Bedarf nachzuweisen, aber auch nicht mehr.

Doch selbst die stellvertretende Leiterin des Jobcenters Helmstedt, Frau B., die hinzugezogen wurde, konnte erst nach  Klärung der Rechtsumstände durch die Beistände des Betroffenen bewegt werden, diese Schikane zu beenden.

In diesem Land ist es leider kein Einzelfall mehr, dass das Mittel Leistungseinstellung zu Schikane und Erpressung von HARTZ-IV-Empfängern genutzt wird. Sei es zur Aufnahme von Sklavenarbeit oder einfach mal so, weil ein Sachbearbeiter seinen täglichen Kick benötigt.

Es gelang hier vor Ort zwar zwei fachkundigen Vorstandsmitgliedern des Kreisverbandes DIE LINKE. Helmstedt, nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem betreffenden Sachbearbeiter und der Führungsriege die Ansprüche durchzusetzen, doch in den allermeisten Fällen geht so etwas für die Betroffenen übler aus.


Der Kreisverband bietet auch seine Hilfe an. Anfragen bitte telefonisch an 05351-536054 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Wir würden uns freuen, wenn sich viele fachkundige Mitbürger dazu entschließen könnten, sich bei uns zu melden, um als Beistand nach § 13 SGB X mitzuhelfen, dass der Rechtsstaat  für alle Bürger dieses Landes (auch die, die in HARTZ IV gebracht wurden) Gültigkeit hat.

 

 

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