Hubertus Heil und das Kleinrechnen der Quote der sanktionierten Hartz-IV-Bezieher
Laut Heil sind angeblich nur 3,1% der Hartz-IV-Betroffenen sanktioniert, also nur ein verschwindend geringer Anteil. Die reale Sanktionsbetroffenheitsquote sieht jedoch anders aus, sie liegt bei 8,3 %.
Katja Kipping wirft Hubertus Heil nun ein „Kleinrechnen der Sanktionsbetroffenheit bei Hartz IV“ vor. Berechtigt. Hier die Veröffentlichung dazu: https://www.katja-kipping.de/de/article/1531.wie-viele-menschen-sind-wirklich-von-hartz-iv-sanktionen-direkt-betroffen.html?
Die Vorwürfe der Verharmlosung sind richtig und zutreffend. Es ist schon heftig, dass der Chef der BA und der Arbeitsminister derart das Verfassungsgericht und die Öffentlichkeit belügen.
Das Sozialgericht Gotha hatte dem Bundesverfassungsgericht einen Sachverhalt zur Entscheidung vorgelegt, weil es die einschlägigen Vorschriften für verfassungswidrig hält. Durch die Kürzungen des Arbeitslosengeldes II im Falle von Pflichtverletzungen werde in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum aus Artikel 1 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes eingegriffen. Der Gesetzgeber habe das Existenzminimum mit der Entscheidung über die Höhe des Regelbedarfs aber fixiert; dies dürfe nicht unterschritten werden. Hier ein umfassender Bericht vom Deutschen Sozialgerichtstag zum Sanktionsverfahren und auch zur Kleinrechnung der Sanktionszahlen:
http://94.186.214.5/sixcms/media.php/891/2019-02-17_Bericht_BVerfG_15012019.pdf
Die Junge Welt spricht vom „Amt für Täuschung“ und davon, dass „seit Jahren wird das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen verschleiert“: https://www.jungewelt.de/artikel/349647.bestrafungspädagogik-amt-für-täuschung.html