18. April 2019   Themen

Wombat's Hostel - verstoßen Besitzer gegen Art. 14 GG?

Beitrag: Roswitha Engelke

Kommentar: Die Reaktion des Managements spricht für sich: Der Betriebsrat ist der Erbfeind!

Liebe Leser,

https://arbeitsunrecht.de/wombats-city-hostel-erfolgreicher-kampf-fuer-tarifvertrag/

Das Wombat's Hostel in Berlin-Mitte machte in den letzten Monaten immer wieder durch phantasievolle Protest-Aktionen auf sich aufmerksam.

Zuletzt ging es um die Auslagerung des Putz-Teams.

Das Wombat's Berlin ist eine Besonderheit:

  • Es ist das erste Hostel in Deutschland mit einem Betriebsrat.
  • Es ist die erste Hostel-Belegschaft, die über einen Tarifvertrag der Gewerkschaft NGG substantielle Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen erstreiten konnte.

Jetzt wollen die Besitzer das Hostel schließen, obwohl es erklärtermaßen wirtschaftlich gut da steht. Das Wombat's ist tatsächlich eine Goldgrube.

Es steht zu vermuten, dass es nach kurzer Zeit mit ausgetauschter Belegschaft wieder aufgemacht wird.

 

Wir meinen: Hier verstoßen die Besitzer gegen das Grundgesetz, Artikel 14: "Eigentum verpflichtet."

Ausgehend von Berlin wurde in ganz Deutschland intensiv diskutiert: Sollten skrupellose Immobilien-Haie enteignet werden?

Das Gebaren der Wombat's-Besitzer wirft weitere Fragen auf:

  • Müssen verantwortungslose Unternehmer nicht zur Rechenschaft gezogen werden?
  • Darf so etwas in Deutschland sein?
  • Was ist mit Enteignung sozialschädlicher Unternehmer

Wer meint, dass die Wombat’s-Belegschaft und ihr Betriebsrat nun klein beigeben würden, irrt sich.

Schlecht bezahlte Jobs mit miserablem Arbeitsklima finden sich derzeit überall in Berlin. Wovor sollten die Wombats Angst haben?

Bis zum 31. August 2019 sind es noch vier Monate:

Bereiten wir den Wombat’s-Besitzern und ihren überforderten Managern einen heißen Sommer!

Es geht um mehr als um ein Hostel in Berlin:

Das Wombat’s ist ein Symbol für verfassungfeindliche, anti-demokratische Unternehmerwillkür. Die müssen wir gemeinsam bundesweit stoppen!

Mit solidarischen Grüßen

 

Was der angedrohten Schließung im August 2019 vorausging:

Die Belegschaft des Wombats City Hostel (Alte Schönhauserstr. 2, 10119 Berlin) konnte im September 2018 einen großen Erfolg verbuchen.

Die rund 50 Beschäftigten setzten den Tarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Berlin und Brandenburg durch. Dafür hatten sie seit August 2017 immer wieder gestreikt.

Zuvor hatte sich 2015 ein Betriebsrat gegründet, der sich gegen erbitterten Widerstand des Managements behaupten musste.

Für die Beschäftigen bedeutet der frisch erkämpfte Tarifvertrag: Urlaubsgeld, weniger Wochenstunden, mehr Lohn, 500 bis 800 Euro Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) für 2019 und anteilig ab Juli 2018. (Neues Deutschland 19.09.2018)

Das Management schlägt zurück 

Die Geschäftsführung plant jetzt die Reinigungskräfte, die einen großen Beitrag im Kampf für den Tarifvertrag geleistet haben, auszugliedern. Betroffen sind 10 Personen, der größte Teil davon Frauen. Sie haben bei den Streiks viel Mut bewiesen.

Mit ihrer Ausgliederung würde die Belegschaft gespalten und geschwächt. Dass es sich um ein aggressives Manöver handelt, wird auch durch die Wahl des Anwalts deutlich:

Tobias Grambow ist Partner bei Buse Heberer Fromm, einer Kanzlei, die seit 10 Jahren durch zahlreiche, teils spektakuläre Union Busting-Mandate (Was ist das?) von sich reden macht (siehe unten).

Die Geschäftsführung beteuert, es bestehe kein Zusammenhang zwischen Auslagerung der Putzkräfte und dem erfolgreichen Arbeitskampf der Belegschaft.

Weiter Morgen

https://arbeitsunrecht.de/wombats-city-hostel-erfolgreicher-kampf-fuer-tarifvertrag/

 

 

 

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