16. Mai 2019   Themen

Europäischer Gerichtshof: Schluss mit unbezahlten Überstunden. Das Urteil ist ein Anfang. Tarifverträge müssen zur Pflicht werden

"Das Urteil ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten. Arbeit darf nicht krank machen, Gesundheitsschutz muss immer an erster Stelle stehen", kommentiert Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag.

"Wenn Arbeitszeiten nicht erfasst werden, verschwimmen Arbeit und Frei-zeit. Beschäftigte können nie zur Ruhe kommen. Das macht auf Dauer krank und muss unterbunden werden.

Viele Tarifverträge regeln bereits eine Arbeitszeiterfassung. Unbezahlte Überstunden und ausufernde Arbeitszeiten werden hier ausgeschlossen.

Dieses Urteil nimmt die Bundesregierung in die Pflicht, einen gesetzlichen Anspruch für alle Beschäftigten zu schaffen.

Das wurde höchste Zeit. Die Ausfalltage wegen psychischen Erkrankungen sind auf einem Rekordhoch. Bund und Länder sind in der Pflicht, das zu ändern. Wir brauchen endlich flächendeckend Arbeitsschutzkontrollen und eine Anti-Stress-Verordnung".

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gibt es nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung allen Grund zum Jubeln: „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so“, kommentierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach das Urteil. Denn die Anzahl unbezahlter Überstunden bewege sich in Deutschland seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Das komme „einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich“, sagte Buntenbach.

Nach der Entscheidung der Luxemburger Richter sollen Arbeitgeber künftig verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden.

Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank in Spanien. Sie wollte den Arbeitgeber verpflichten, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, das Urteil in nationales Recht umzusetzen.

Für die Arbeitgeber ist der Richterspruch ein Schlag ins Gesicht – kämpfen sie doch gerade für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes:

„Die Entscheidung des EuGH zur Arbeitszeiterfassung wirkt wie aus der Zeit gefallen“, kommentierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). „Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert.“

Aus mit den "freiwilligen" unbezahlten Überstunden!

 

 

 

 


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