01. August 2019   Themen

Polizeigewalt - Dunkelziffer

Studie von Kriminologen. Deutlich mehr Fälle von Polizeigewalt

Stand: 26.07.2019 18:00 Uhr


In Deutschland gibt es jährlich zwischen 2000 und 2500 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte. Forscher gehen bei Übergriffen durch Polizisten zudem von einer enormen Dunkelziffer aus.

Quelle: Von Marcus Weller, RBB

In Deutschland kommt mutmaßlich rechtswidrige Polizeigewalt deutlich häufiger vor als bisher bekannt. Das ergeben Forschungen der Universität Bochum, über die das ARD-Politikmagazin Kontraste und "Der Spiegel" gemeinsam berichten. Demnach gibt es jährlich mindestens 12.000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte - und damit deutlich mehr als angezeigt.  

Bei der noch unveröffentlichten Studie handelt es sich um die bislang größte Untersuchung von Polizeigewalt in Deutschland. An der Online-Befragung nahmen mehr als 1000 Betroffene teil. Ein zweiter Teil der Studie bestand aus qualitativen Interviews mit Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Richtern und Polizeibeamten. "Nach unseren bisherigen Befunden kann man davon ausgehen, dass das Dunkelfeld mehr als fünfmal so groß ist wie das Hellfeld, das wir in der Statistik sehen", sagt der Kriminologe Tobias Singelnstein von der Uni Bochum gegenüber Kontraste und dem "Spiegel". Die Dunkelziffer wurde von den Wissenschaftlern aufgrund der Online-Befragungen mit den Betroffenen abgeleitet. Aus ihr ergibt sich bei 2.000 Fällen eine geschätzte Zahl von 10.000 im Dunkelfeld.

Nur zwei Prozent der Ermittlungsfälle kommen vor Gericht

Bislang war bekannt, dass es in Deutschland pro Jahr mindestens 2000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte gibt, die von den Staatsanwaltschaften bearbeitet werden. Den Forschungsergebnissen zufolge werden die Vorfälle nur selten strafrechtlich geahndet: Weniger als zwei Prozent der Ermittlungsfälle münden in ein Gerichtsverfahren. In Ermittlungsverfahren zur Körperverletzung gelangen dagegen in der Regel 20 Prozent der Fälle vor Gericht - also zehnmal mehr als in Fällen von Beschuldigten aus der Polizei.

Häufig stehe das Wort der Betroffenen gegen das der Beamten. Die Polizei selbst erstelle selten Anzeigen, die Staatsanwaltschaften erhüben bei Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt selten Anklage, sagt der für die Studie verantwortliche Kriminologe Singelnstein: "Oft herrscht das Verständnis vor: Die Polizei macht keine Fehler, und wenn doch, dann klärt man das besser leise intern."

Drastischer Fall aus Berlin-Moabit

Große Zweifel wirft nun nach Recherchen von Kontraste und "Spiegel" auch ein drastischer Fall von Polizeigewalt in Berlin auf. Dort war im September 2016 der 29-jährige irakische Flüchtling Hussam Hussein vor einer Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Moabit von Polizisten tödlich verletzt worden. Seine Tochter war zuvor von einem anderen Flüchtling sexuell missbraucht worden.

Bei der Festnahme des Beschuldigten soll Hussein auf den angeblichen Sexualstraftäter zugerannt sein - mit einem Messer bewaffnet. Daraufhin eröffneten drei Beamte das Feuer. Eine Kugel traf Hussein tödlich in den Rücken. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte 2017 das Ermittlungsverfahren gegen die Schützen mit der Begründung ein, die Beamten hätten schießen müssen, um den Messer-Angriff abwehren zu können.

"Niemand von uns hat ein Messer gesehen"

Nach den neuen Recherchen ergeben sich nun erhebliche Zweifel an der Darstellung, dass der erschossene Hussein überhaupt bewaffnet war. Ein Zeuge, der den Polizeieinsatz beobachtet hat, sagt im Interview mit Kontraste: "Ich habe kein Messer gesehen und ich stand ja neben ihm, niemand von uns hat ein Messer gesehen. Der hatte einfach keins."

Mit dieser Aussage steht er nicht allein. Auch ein Polizeibeamter, der an dem Geschehen selbst beteiligt war, kritisiert die Einstellung des Verfahrens: "Meine Kollegen und ich glauben - nein, wir wissen, dass wir alle kein Messer gesehen haben. Aus unserer Sicht war der Mann nicht bewaffnet." Wenn das der Fall gewesen wäre, hätten sie das Messer sehen müssen.

Anwalt kritisiert Arbeit der Ermittler

 

Der Rechtsanwalt der Witwe des Erschossenen, Ulrich von Klinggräff, hat erhebliche Zweifel an der Ermittlungsarbeit der Berliner Mordkommission. Er unterstellt, es sei offensichtlich von vornherein das Interesse der Polizei gewesen, "am Ende zu einer Einstellung des Verfahrens zu kommen".

Das Kammergericht Berlin hat Ende 2018 umfangreiche Nachermittlungen angeordnet. So soll dringend geklärt werden, woher ein Messer gekommen ist, das Hussein in der Hand gehalten haben soll und das ausgerechnet der Todesschütze sichergestellt haben will. Denn auf diesem Messer, wurden weder DNA-Spuren noch Fingerabdrücke von Hussein gefunden, obwohl er keine Handschuhe trug.

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