In Deutschland geht es Miet-Haien bestens!
Auf dem Immobilienmarkt ist München Spitzenreiter. Das gilt in Deutschland gemessen am Preis schon seit Jahren.
Neuerdings hat München auch international die Spitze erklommen, und zwar wenn es um die Städte mit der größten Blasengefahr geht. Im UBS Global Real Estate Bubble Index landet die Stadt an der Isar erstmals an der Spitze und überholt damit im Vergleich zum Vorjahr sogar Hongkong.
Die Ungleichgewichte haben während des letzten Jahres vor allem in der Euro-Zone zugenommen. Neu aufgerückt in die Blasenzone sind Frankfurt und Paris.
Frankfurt sticht wie schon im vergangenen Jahr besonders hervor: In keiner anderen Stadt sind die Preise so stark gestiegen wie in der Mainmetropole. 2018 verteuerten sich Wohnimmobilien um elf Prozent, nach 15 Prozent im Vorjahr. (Quelle: Handelsblatt)
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In großen Städten, in Ballungszentren und Universitätsstädten explodieren die Mieten. Die Konkurrenz um Wohnraum nimmt zu. Arme, Geflüchtete, Auszubildende und Studierende, Menschen mit geringen und selbst mit mittleren Einkommen finden kaum noch bezahlbare Wohnungen. Werden Wohnungen neu vermietet, sind sie oft 50 Prozent oder gar doppelt so teuer wie die ortsübliche Vergleichsmiete. Steigende Immobilienpreise und die Kluft zwischen Angebots- und Bestandsmieten bieten Vermieterinnen und Vermietern den Anreiz, die Mieterinnen und Mieter aus ihren Wohnungen zu verdrängen, oder die Häuser gleich ganz zu verkaufen. Bei Mieterhöhungen stehen viele Menschen vor der Alternative, sich in ihrem Lebensstandard einzuschränken, in den Wohnungen zusammenzurücken, Zimmer unterzuvermieten – oder ihre soziale Umgebung zu verlassen. (Quelle: Die LINKE im Bundestag)
Auszug aus dem Vorwort
Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag - 26.09.2019 (hib 1052/2019)
Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Die Linke plädiert für eine erhebliche Verschärfung der Mietregeln. Die bisher von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen würden dem Ausmaß der Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht gerecht, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß in einem Antrag (19/13502). "Angemessener und vor allem bezahlbarer Wohnraum ist ein elementares Gut und Voraussetzung für ein würdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe."
Die Abgeordneten fordern konkret, die zulässige Höchstmiete bei Neu- und Wiedervermietungen bundesweit auf die örtsübliche Vergleichsmiete beziehungsweise die niedrigere Vormiete abzusenken. Die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sollten nach der Maßgabe abgesenkt werden, dass Mieterhöhungen nur im Rahmen des Inflationsausgleichs, höchstens jedoch um zwei Prozent im Jahr, erfolgen dürfen. Eine Neuregelung der Mietspiegel müsse beinhalten, dass alle Entgelte für Mietwohnungen in einer Kommune in deren Berechnung einbezogen und qualifizierte Mietspiegel als rechtsverbindliches Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgestaltet werden, heißt es weiter.
Darüber hinaus sollten Bundesländer ermutigt werden, in besonders angespannten Wohnungsmärkten Mietendeckel einzuführen.