23. Dezember 2019   Themen

Landesregierung unfähig die Mietpreisbremse umzusetzen

Der Landesvorstand der LINKEN Niedersachsen zur Mietpreisbremse:

Die Mietpreisbremse, von der Großen Koalition im März 2015 in das BGB geschrieben, ist von Beginn an von der LINKEN als stumpfes Schwert kritisiert worden.

Die Bundestagsfraktion hatte sich dazu deshalb auch nur enthalten.

Aber nach dem Motte „besser als gar nichts“ wurde ihre Einführung für verschiedene Kommunen Niedersachsens z.B. von der LINKEN in Oldenburg gefordert. Der Oberbürgermeister wollte erst nicht. Nach einem Antrag der LINKEN im Stadtrat fand sich aber eine Mehrheit, so dass die Stadt Oldenburg in die von der Landesregierung zu erlassende Verordnung neben Hannover, Braunschweig und anderen großen Städten aufgenommen wurde.

Insgesamt galt sie in 19 Kommunen. Nach der „Mietpreisbremse“ dürfen Vermieter bei Neuvermietungen in den Städten, die in der Landesverordnung genannt sind, keine höhere Miete als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete nehmen.

 

Aber was hat die Landesregierung getan?

Sie hat die Verordnung erlassen, aber ohne Begründung, obwohl § 556 d BGB ausdrücklich vorschreibt: „Sie muss begründet werden.“ Als das Bundesland Hessen, eine Verordnung ohne Begründung erlassen hatte, hat der Bundesgerichtshof dies durch Urteil vom 17.07.19 beanstandet und die Landesverordnung als unwirksam aufgehoben.

 

Die hessische Landesregierung hatte immerhin sofort reagiert und die neue Verordnung mit Begründung kurz vor Verkündung des BGH-Urteils dann auch erlassen.

Die Niedersächsische Landesregierung, die den gleiche Fehler gemacht hatte, tat dagegen nichts. So kam es wie es kommen musste: Das Amtsgericht Hannover beanstandete im Dezember 2019 die Niedersächsische Verordnung, weil sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Begründung enthielt und gab in einem Prozess um eine Mieterhöhung dem Vermieter Recht.

Ministerpräsident Weil erklärte jetzt dazu, dass die neue Verordnung „in sechs Monaten“ in Kraft treten könne. Warum braucht Niedersachsen so lange? Warum ist das nicht schon geschehen, als das Gesetz 2015 in Kraft trat oder spätestens als das Grundsatzurteil des BGH im Sommer 2019 bekannt wurde? In Hessen hatte man es ja sogar schon vorher gemerkt.

 

Dazu Hans-Henning Adler, Mitglied des Landesvorstandes der LINKEN und Rechtsanwalt:

Instrument zur Begrenzung des Mietanstiegs, welche Priorität die Landesregierung den Problemen der Mieter einräumt. Sie spielen für die Landesregierung offenbar überhaupt keine Rolle. In einem ordentlich geführtem Justizministerium könnte der begangene Formfehler innerhalb von zwei Wochen bereinigt werden.

Und in Hessen ist das mit Sicherheit schneller gegangen, weil dort eine linke Fraktion existiert, die es sich nicht hätte nehmen lassen, dazu ein parlamentarische Anfrage zu stellen, wenn nicht sofort reagiert worden wäre“

 

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