16. Januar 2020   Themen

Netzwerk gerechter Welthandel - Protest unterzeichnen

Von Nicola Quarz,
Juristin bei Mehr Demokratie e. V.

Vor rund einem Jahr haben wir mit dem Netzwerk Gerechter Welthandel die Kampagne "Menschenrechte schützen - Konzernklagen stoppen!" gestartet.

Die Unterschriftensammlung gegen die undemokratischen Investorengerichte läuft bis zum 24. Januar. Noch bleiben 8 Tage, den Aufruf zu unterschreiben. Bitte schließen auch Sie sich dem Protest an! Jede Unterschrift, die jetzt noch dazu kommt, setzt ein Zeichen für die Demokratie.
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Jetzt hier klicken und gegen unfaire Parallelgerichte unterschreiben
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­Nächste Woche kommt in Wien die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht - der sogenannte UNCITRAL – zusammen.

Er wird über eine Reform der Sonderklagerechte für Konzerne beraten. Doch auch eine Reform würde nichts am Grundproblem ändern: Es handelt sich um Sonderklagerechte für Konzerne.
 
Das Problem: Konzerne haben über Handelsabkommen Zugang zu einem privaten globalen Justizsystem. Investoren bekommen eine Sonderbehandlung und haben in Parallelgerichten ausschließlich Rechte, aber keinerlei Pflichten.

So können Konzerne internationale Schiedsgerichte anrufen und Entschädigung von Staaten fordern, wenn ihre Gewinne beeinträchtigt sind.

Aus Angst vor Schadensersatzklagen findet sinnvolle Gesetzgebung gar nicht erst statt.

Drohen Schadensersatzforderungen, nehmen Gesetzgeber oft Abstand von strengeren Regelungen, beispielsweise im Umweltschutz. So wird das Gemeinwohl Konzerninteressen geopfert.

Je tiefer in die öffentlichen Belange des Gemeinwesens eingegriffen werden kann, desto weniger darf eine parallele private Schiedsgerichtsbarkeit zulässig sein. Deshalb fordern wir: Konzern-Klagerechte abschaffen, stattdessen Unternehmenshaftung verbessern und Menschenrechte schützen! Es ist Sache der staatlichen Gerichte, Recht zu sprechen.
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­Hier klicken und gegen unfaire Parallelgerichte unterschreiben!

Nächste Woche wird in Wien über Planungen für einen so genannten Multilateralen Investitionsgerichtshof (MIC) beraten. Im Vergleich zu Investor-Staat-Klagen, wie sie in den älteren Investitionsabkommen enthalten sind, bringt der Vorschlag zwar kleine Verbesserungen im Prozess. So sollen etwa die Verfahren transparenter ablaufen und eine Berufung möglich sein.
 
Der MIC führt aber insgesamt dazu, dass die ungerechten Sonderklagerechte ausgebaut und festgeschrieben werden. Dabei gibt es in vielen Ländern Bestrebungen, ganz auf die ungerechten Sonderklagerechte zu verzichten – mit dem MIC sollen diese Reformbemühungen im Keim erstickt werden.
 
Streiten Sie mit uns für das Ende von Parallelgerichten. Bitte unterschreiben Sie jetzt noch für unsere Kampagne „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“.Jetzt hier klicken und gegen Parallelgerichte unterschreiben!
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­Wir fordern die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Privilegien für Konzerne zu beenden. Wir fordern, dass sie sich aus Investitionsabkommen, die Konzernklagerechte enthalten, zurückziehen. Wir fordern, künftig keine Abkommen mit Konzernklagerechten mehr abzuschließen.
 

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