05. März 2020   Themen

Krankenhäuser sind Gemeingut und dienen nicht dem Profit

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Jede Krankenhausschließung ist eine zu viel - Aufruf des Vereines "Gemeingut in BürgerInnenhand (GIB) e. V. gegen Privatisierung von Krankenhäusern

 


 

Die Privatisierung von Krankenhäusern bedeutet eine weitere Absage an den Sozialstaat – Gesundheit soll den Gesetzen des Marktes überlassen werden

Von Jürgen Klute, Mitglied im Parteivorstand DIE LINKE.

Krankenhäuser ziehen seit einiger Zeit verstärkt das Interesse privater Investoren auf sich. Bundesregierung und Landesregierungen haben die Finanzausstattung von Krankenhäusern so weit gedeckelt, dass etliche von ihnen auf kommunaler Ebene auf die Insolvenz zusteuern. Da kommt es den kommunalen Trägern –  insbesondere denen die schon hoch verschuldet sind – sehr entgegen, wenn sich privatwirtschaftliche Anbieter finden, die bereit sind, ein Krankenhaus zu übernehmen.

Das fügt sich gut in eine neoliberale Wirtschaftspolitik gemäß dem Motto: »Privat ist besser als staatlich«. NRW-Arbeitsminister Laumann von der CDU legt noch nach mit der Empfehlung, die Krankenhäuser in NRW sollten arabische Millionäre als Kunden werben. Hiermit könnten sie die Millionen verdienen, die sie dringend brauchen und die ihnen die Politiker (der Agenda 2010!) nicht geben wollen.

Nun sind Krankenhäuser aber nicht zufällig Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.  Die öffentliche Daseinsvorsorge und die Privatwirtschaft arbeiten nach völlig unterschiedlichen Prinzipien: So arbeitet die Privatwirtschaft nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Das heißt, in der Privatwirtschaft investieren Kapitaleigner ihr Geld, um damit einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Folglich bietet die Privatwirtschaft Produkte an, für die es eine kaufkräftige Kundschaft gibt.

Tragende Säule

Die öffentliche Daseinsvorsorge ist hingegen eine tragende Säule des Sozialstaates. Ihre Grundlagen sind die allgemeinen Menschenrechte und die Demokratie. Sinn und Ziel der öffentlichen Daseinsvorsorge ist es, die Dienste, die für ein menschenwürdiges Leben erforderlich sind, flächendeckend für alle anzubieten. Deshalb folgen sie dem Prinzip der Bedarfsdeckung. Denn die Privatwirtschaft kann nur dort Dienste anbieten, wo kaufkräftige Nachfrage besteht. Die steht aber eben nicht überall zur Verfügung. Entsprechend kann die Privatwirtschaft keine flächendeckende Versorgungsstruktur vorhalten und anbieten. Das führt die Entwicklung der Bahn und der Post vor Augen. Die Privatwirtschaft kann nur lukrative Bereiche abgreifen. Jene aus privatwirtschaftlicher Sicht unprofitablen Bereiche bleiben der öffentlichen Daseinsvorsorge überlassen – oder werden gar nicht mehr versorgt. Das aber führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin, die wir in Ansätzen heute schon haben: Bessere medizinische Leistungen bleiben den kaufkräftigeren Kunden vorbehalten.

Die Krankenhäuser sind ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie müssen für jeden im Bedarf zur Verfügung stehen und im Notfall schnell erreichbar sein.



Vor allem in ländlichen Bereichen ist das privatwirtschaftlich nicht zu organisieren, da die Privatwirtschaft aufgrund ihres profitorientierten Charakters hierzu nicht in der Lage ist. Zudem müssen Krankenhäuser für Notfälle (zum Beispiel Katastrophen oder große Unfälle) als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge Betten und entsprechendes Personal bereithalten. Aus einer privatwirtschaftlichen Perspektive sind das nur Kostenfaktoren, welche die Gewinne schmälern.

Deshalb werden Krankenhäuser bisher aus den Sozialkassen und aus Steuergeldern finanziert als Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ferner sind sie als öffentliche Einrichtungen einer demokratischen Kontrolle und Steuerung unterworfen. Natürlich könnten und müssten diese deutlich besser sein, als sie heute sind, wie die positiven Beispiele aus den skandinavischen Ländern zeigen.

Wenn die Krankenhäuser sich nun verstärkt um kaufkräftige Kunden aus dem Ausland (arabische oder russische Millionäre) bemühen, wird das Bedarfsdeckungsprinzip damit unterlaufen.

Sollten Krankenhäuser zunehmend auf die Einnahmen von Millionären angewiesen sein, wird um diese Kunden ein Wettbewerb entstehen, dass heißt die Kliniken müssen sich  um dieses Klientel besonders bemühen. Wer glaubt, dass die kaufkräftigen Krankenhauskunden gegenüber den wenig lukrativen Kassenpatienten nicht bevorzugt werden, der hat das Prinzip der freien Marktwirtschaft und des Wettbewerbs nicht verstanden. Um eben diese Klassenaufteilung im Gesundheitsbereich zu verhindern, ist es nötig, Krankenhäuser nicht dem Markt auszuliefern.

Gesundheit ist ein Menschenrecht. Gesundheitliche Dienste müssen jedem gleichberechtigt und gleichermaßen zugänglich sein.

Andererseits dürfte das Anwerben ausländischer »Krankenhauskunden« zu dem Ergebnis führen, dass die Vorhaltung eines guten Gesundheitswesen in den Herkunftsländern blockiert wird, da die Vermögenden aufgrund anderweitiger Angebote auf dieses nicht mehr angewiesen wären.

Forderungskatalog der Privaten


Politisch begründet wird die Privatisierung der Krankenhäuser mit dem Argument der Kostensenkung im Zuge der Agenda 2010. Die Senkung der Krankenhauskosten soll die sogenannten Lohnnebenkosten (die in Wirklichkeit aufgesparte Löhne darstellen, also Eigentum der Beschäftigten sind) weiter reduzieren. Das führt zur  Gewinnsteigerung der Unternehmen, also zu einer weiteren Umverteilung von unten nach oben. Auch sollen die Krankenhäuser und letztlich alle lukrativen Bereiche des Gesundheitswesens der privaten, profitorientiert arbeitenden Wirtschaft ausgeliefert werden.

Wie sich die privaten Krankenhausbetreiber ein solches Gesundheitssystem vorstellen, lässt sich einem Forderungskatalog des Bundesverbandes deutscher Privatkliniken entnehmen. Die Umsetzung dieser Forderungen entspräche einem radikalen Systemwechsel, nämlich einer radikalen Vermarktlichung des Krankenhauswesens:

  • Abschaffung der Landeskrankenhausplanung
  • keine Vorgaben für Bettenzahl und Leistungsumfang
  • vollständige Konkurrenz um Patienten und Leistungen
  • Abschaffung der Defizitausgleiche öffentlicher Träger
  • Abschaffung der Steuervorteile für freigemeinnützige Krankenhäuser.

In Sinne dieser Forderungen ist auch eine Nachricht aus der »Passauer Neuen Presse« vom 4. Juli 2008 zu verstehen. Danach erwägt die EU-Kommission in Brüssel offenbar, ein Beihilfeverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Wie es weiter heißt, haben sich private Krankenhausbetreiber mit einer Beschwerde an die EU-Kommission gewandt. Sie beklagen darin, dass Defizite kommunaler Krankenhäuser durch Kommunen – als Träger der Krankenhäuser – aus Steuermitteln ausgeglichen worden seien. Aus Sicht der privaten Krankenhausbetreiber ist das ebenso eine Wettbewerbsverzerrung wie die Steuervorteile für freigemeinnützige (zumeist kirchliche) Krankenhäuser. Eine solche Sichtweise entspricht dem sogenannten Diskriminierungsverbot der EU. Die sich hier abzeichnende Entwicklung ist deshalb nur zu verhindern, wenn die Privatisierung von Krankenhäusern konsequent gestoppt wird und bereits privatisierte Häuser rekommunalisiert werden. Natürlich ist hier eine Korrektur der entsprechenden EU-Rechtsetzungen nötig.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge dient Geld dazu, ein politisch gewolltes öffentliches Gesundheits- und Krankenhaussystem zu finanzieren. In einem privatisierten markwirtschaftlich strukturierten Gesundheits- und Krankenhaussystem hat Krankheit beziehungsweise Gesundheit die Funktion, Profite zu erwirtschaften. Auf diese Weise bekommt das Gesundheits- und Krankenhaussystem einen vollkommen anderen Charakter. Die Profite werden von den Sozialkassen finanziert und somit dem Gesundheitssystem für systemfremde Zwecke entzogen.

Ein privates Gesundheits- und Krankenhaussystem befördert die weitere Umverteilung von Löhnen hin zu den Kapitalinvestoren, also die Umverteilung von unten nach oben.

Die politische Alternative zu diesem neoliberalen Systemwechsel im Gesundheits- und Krankenhauswesen lautet daher:

  • Verhinderung von Privatisierungen
  • Bürgerbegehren und Bürger- und Volksentscheide
  • breite Allianzen von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Patientenvereinigungen und anderen sozialen Organisationen
  • Re-Regulierung der Krankenhausversorgung
  • Einheitliche Lohn- und Arbeitsstandards (Flächentarifvertrag)
  • öffentliche Investitionsoffensive
  • Neuregelung der Krankenhausfinanzierung
  • Integration der Krankenhausstruktur in ein integriertes flächendeckendes Gesundheitssystem.

Die ver.di-Kampagne »Der Deckel muss weg« ist ein wichtiger Beitrag zur Durchsetzung dieser politischen Alternative.

Jürgen Klute ist Mitglied im Parteivorstand der Partei DIE LINKE.

 

 

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