Mundschutzpflicht in Deutschland derzeit nicht sinnvoll
Das Tragen einer einfachen Maske bietet kaum Schutz vor einer eigenen Ansteckung. Die Masken dienen in erster Linie dazu, das Risiko zu vermindern, andere Menschen anzustecken. Das leistet im Prinzip auch ein einfaches Tuch, beispielsweise selbst genäht. Wenn flächendeckend in Deutschland die Kommunen eine Maskenpflicht, etwa beim Einkauf, anordnen würden, wären massive Hamsterkäufe die Folge. Angesichtes des aktuellen Mangels an Masken - aller Schutzklassen - steht die Versorgung von medizinischem Personal und Pflegepersonal etwa in Altenheimen ganz klar im Vordergrund.
Sicher ist es sinnvoll, dass Personen zum Beispiel in Behörden, die in einer gewissen Nähe arbeiten müssen und Publikumskontakt haben, mit solchen Masken ausgestattet werden. Auf der Bundesebene wird zurzeit vor den genannten Hintergründen eine flächendeckende Maskenpflicht abgelehnt. Wenn - wie wir alle hoffen - die Produktion derartiger Masken in Deutschland anläuft und Masken überall für Jeden erhältlich sind, kann dies bei einer möglichen Exit-Strategie aus den derzeit bestehenden Beschränkungen eine Rolle spielen.
Offenbar ist Österreich insoweit in einer besseren Ausgangslage, da dort mit der Maskentragepflicht im Einzelhandel das Angebot verbunden ist, dass Jeder am Zugang zu den Geschäften eine solche Maske für wenig Geld erwerben kann. Es gilt auch zu bedenken, dass das Tragen einer Maske das trügerische Gefühl erzeugen kann, man sei nicht gefährdet und gefährde auch niemand anderen. Das birgt die Gefahr, dass die wichtigen und gebotenen Abstandsregelungen vernachlässigt werden. Gerade das müssen wir unbedingt vermeiden.
(Statement von Dr. Gerd Landsberg, DStGB-Hauptgeschäftsführer)