Zwischen den USA und Deutschland kommt es wegen der Corona-Krise zu einer handfesten – wenn auch indirekten – wirtschaftspolitischen Auseinandersetzung. Der Grund: US-Präsident Donald Trump versucht offenbar, deutsche Wissenschaftler, die an einem potenziellen Corona-Impfstoff arbeiten, mit hohen finanziellen Zuwendungen nach Amerika zu locken beziehungsweise das Medikament exklusiv für sein Land zu sichern. Das erfuhr WELT AM SONNTAG aus deutschen Regierungskreisen.
Der US-Präsident bietet der deutschen Firma angeblich einen hohen Betrag, um sich ihre Arbeit zu sichern. Von einer Milliarde Dollar ist in Berlin die Rede. Besonders problematisch ist: Trump tue alles, um einen Impfstoff für die Vereinigten Staaten zu bekommen. „Aber eben nur für die USA“, heißt es in der Bundesregierung.
Sie versucht, Trumps Vorgehen nun zu stoppen. Ginge es nur um die Forschungsarbeit des Paul-Ehrlich-Instituts, wäre das für den Bund nicht schwierig zu bewerkstelligen. Denn dieses Institut gehört dem Staat. Die Regierung könnte einen Verkauf jederzeit untersagen. CureVac ist aber eine private Firma. Ein Verkaufsverbot ist nur unter besonderen Bedingungen möglich.
Der Bund geht derzeit aber einen anderen Weg: Vertreter des Gesundheits- und des Wirtschaftsministeriums verhandeln mit CureVac. „Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, dass Impf- und Wirkstoffe gegen das neuartige Coronavirus auch in Deutschland und in Europa entwickelt werden“, bestätigte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums WELT AM SONNTAG. „Diesbezüglich ist die Regierung in intensivem Austausch mit der Firma CureVac.“
Deutschland, so ist in Berlin zu hören, bemühe sich, das Unternehmen mit finanziellen Angeboten zu halten. Bis Freitagmittag war man sich aber nicht einig geworden. CureVac selbst lehnte die Beantwortung von Fragen ab.
Eine Frage der nationalen Sicherheit
Aus Sicht von Regierungsvertretern reicht der Streit über den konkreten Einzelfall hinaus. Der Verkauf einer Firma mit einem überlebenswichtigen Medikament sei eine Frage der nationalen Sicherheit, heißt es. Verwiesen wird für den Extremfall auf Paragraf 6 des Schengener Grenzkodex.