07. Juni 2020   Themen

Konjunktur und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung + bei den Armen kommt nichts an

130 Milliarden EUR werden in Gesellschaft und Wirtschaft investiert.

Davon kommt so gut wie nichts bei den Armen an. Grade diese leiden aber unter den Kostensteigerungen für Lebensmittel am meisten. Frischeprodukte sind im April 2020 um fast 10 % teurer geworden, siehe: https://t1p.de/gr6p    

Zudem haben wir die Situation, die das BVerfG 2014 angezeigt hat: liegen kurzfristige Preissteigerung von regelbedarfsrelevanten Güter vor sind diese zu berücksichtigen (BVerfG v.  23.07.2014 – 1 BvL 10/12, Rn 144), das juckt aber offensichtlich nicht die Koalition in Berlin. Es ist ja auch nicht ihr Klientel.

Eine unfassbare Situation, dass die Koalition faktisch 10 % ihrer Bevölkerung ignoriert. Sie sollen halt prekär arbeiten gehen, daher kam ja auch schon der Vorschlag von den C-Parteien, den Niedriglohn möglichst auszusetzen und von Herrn Merz nach Corona alle Sozialleistungen zur Disposition zu stellen.

Was ist nun grundsicherungsrelevant im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vom 3. Juni 2020:

- Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu Sozialleistungen, 

also die Regelungen des  Sozialschutzpakets I (§ 67 SGB II / § 141 SGB XII) werden bis zum 30.Sept. 2020 verlängert (Punkt 14)


- Zahlung eines Kinderbonus von 300 EUR und Nichtanrechnung  

Es wird mit dem Kindergeld in 3 Margen ein sog. Kinderbonus gezahlt, dieser soll im Sozialleistungsbezug anrechnungsfrei gestellt werden  (Punkt 26).

Kommentar: das ist zu begrüßen, dann bitte auch pfändungsfrei stellen. Sollten einzelne Länder aufstocken wollen, ist diese Zahlung auch anrechnungsfrei zu stellen.

Jetzt ist nur noch die Frage, was ist mit den Haushalten ohne Kindern, die Alten, Kranken, Langzeitarbeitslosen und die Geflüchteten für die kein Kindergeld, somit auch kein Kinderbonus gezahlt wird? Wo bleiben die?

- Stärkung der Kommunen durch Übernahme der KdU – Kosten um 25 %

Kommentar: Bisher haben die Kommunen die SGB II-KdU –Kosten in erheblichen Maße selber tragen müssen, Wuppertal z.B. rd. 100 Mio. EUR  im Jahr. Durch diese erhebliche Belastung für klamme Kommunen wurde durch den Bund der Anreiz geschaffen, die Angemessenheitswerte so gering wie möglich festzusetzen. Durch diese Kostenumverteilung nun sind die Kommunen gefordert, nicht mehr so restriktiv und rechtsbrüchig bei den KdU zu verfahren! (Punkt 18)

Hier die Eckpunkte des Konjunkturpakets: https://t1p.de/10ap

 

2. Parität: Regelsätze zu niedrig / Einschätzungen der Bevölkerung zu Kosten des täglichen Lebensunterhalts.

In der aktuellen Diskussion um vielfach geforderte coronabedingte Soforthilfen für alle Menschen, die auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sind, ist die Bewertung der generellen Höhe der Regelsätze in der Grundsicherung von zentraler Bedeutung.

Der DPWV hat  fernab von statistischen Argumenten und methodischen Auseinandersetzungen, die in der Regel die Debatte beherrschen, gefragt: Was denken die Menschen, braucht es, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und wie stehen diese Einschätzungen zu den tatsächlichen Regelsätzen?

Dazu vorab eine  Kommentierung der Ergebnisse durch Ulrich Schneider: https://t1p.de/t4c8

Hier nun die Untersuchung: https://t1p.de/u6bw

Tacheles fordert Erhöhung der Regelbedarfe auf 600 EUR und einen Coronazuschlag von 100 EUR monatlich SOFORT.

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