Regelbedarfe für das Jahr 2021
Das BMAS hat das Regelbedarfsermittlungsgesetz für das Jahr 2021 als Entwurf vorgelegt, demnach sollen die Regelbedarfe wie folgt festgesetzt werden: Regelbedarfsstufe 1 / Alle
Gesetz für das Jahr 2021 als Entwurf vorgelegt, demnach sollen die Regelbedarfe wie folgt festgesetzt werden:
Regelbedarfsstufe 1 / Alleinstehende von 432 € auf 439 € / + 7 €
Regelbedarfsstufe 2 / Partner innerhalb BG von 389 € auf 395 € / + 6 €
Regelbedarfsstufe 3 / U 25 im Haushalt der Eltern von 345 € auf 361 € / + 6 €
Regelbedarfsstufe 4 / Jugendliche von 15 bis 17 J. von 328 € auf 367 € / + 39 €
Regelbedarfsstufe 5 / Kinder von 6-14 Jahren 308 € / keine Änderung
Regelbedarfsstufe 6 / Kinder von 0 bis unter 6 Jahren von 250 € auf 279 € / + 29 €
Kurze Position dazu: die Regelbedarfe sind in jeder Form unzureichend und nicht bedarfsdeckend, alleine für das Jahr 2021 steht eine Stromkostensteigerung in Höhe von 10 – 15 % an. Das BVerfG sagt: liegen solche Preissteigerungen vor, hat der Gesetzgeber auch kurzfristig Anpassungen vorzunehmen. Für Alleinstehende haben die Regelleistungen mind. 600 € zu betragen, für die anderen Personengruppen modifiziert angepasst.
2. Neue Weisungen der BA
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Die BA hat mal wieder neue Weisungen rausgegeben und zwar zu § 26 und 67 SGB II.
In der Weisung zu § 26 SGB II geht es um die Zuschüsse zu Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, dabei ist wichtig, dass trotz Bezug des Kinderzuschlags, gegebenenfalls in Verbindung mit Wohngeld, ein Zuschuss nach § 26 beim Jobcenter beantragt werden kann und die Änderungen in § 204 Absatz 2 VVG, nach dem ein Rückkehrrecht in den letzten Tarif eingeführt wurde, wenn aufgrund von Hilfebedürftigkeit nach dem 15. März 2020 in den Basistarif gewechselt worden war.
In den Weisungen zu § 67 SGB II (Weisung zu den Sozialschutzpaketen) geht es um die Regelungen für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der Sozialschutz-Pakete, hier wurden eine Vielzahl von Einzelregelungen getroffen, die bitte selbst nachzulesen sind.
Die Weisungen sind hier zu finden: https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/