03. Oktober 2020   Themen

Mustervorlage zur Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen im AsylbLG

Harald Thomé, Referent für Arbetslosen- und Sozialrecht

Es ist mir eine Ehre diese hochkarätige, rechtsgestaltende Initiative der strategischen Prozessführung zur gezielten Durchsetzung von Grund- und Menschrechten im Newsletter vorstellen und verbreiten zu können. Herzlichen Dank an die Kolleg*innen und Kollegen die diese erarbeitet haben.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat eine Mustervorlage für Richter*innen veröffentlicht, damit die verfassungswidrigen Grundleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz zeitnah dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.

Seit einem Jahr müssen Asylsuchende in Sammelunterkünften von gerade einmal 316 Euro im Monat leben. Sie sollen Geld sparen,

indem sie mit anderen Bewohner*innen gemeinsam einkaufen, kochen, essen – auch in der Corona-Pandemie. Viele Sozialgerichte haben im Eilverfahren bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Leistungskürzungen geäußert.

Gemeinsames Wirtschaften geht an der Realität in den Sammelunterkünften vorbei. Eine nachvollziehbare und sachlich differenzierte Bestimmung des Existenzminimums, wie sie das Bundesverfassungsgericht fordert, sieht anders aus.

Mit der Mustervorlage will die GFF Sozialrichter*innen dabei unterstützen, die verfassungswidrige Kürzung im Hauptsacheverfahren vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Anwält*innen mit entsprechenden Verfahren vor den Sozialgerichten sind ebenfalls eingeladen, die Mustervorlage zu nutzen, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht anzuregen.

 

Die Mustervorlage, sowie Erläuterungen zur Verwendung und Hintergrundmaterial (Historie der Norm, Rechtsprechungsübersicht,

Literaturübersicht) finden Sie hier:

https://freiheitsrechte.org/mustervorlage-asylblg

Hintergrund zum Instrument Mustervorlage:

Die Mustervorlage ist eine Anregung an Sozialrichter*innen, § 3a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Buchstabe b dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Auch Anwält*innen sind eingeladen, in ihren Verfahren diese Mustervorlage zu nutzen, um eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht anzuregen. Das Instrument der Mustervorlage ist bereits erprobt. Die Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha, die im November 2019 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen führte, beruhte auf einer Mustervorlage der Bürgerinitiative Grundeinkommen. Das Bundesverfassungsgericht wies in dieser Entscheidung explizit darauf hin, dass es kein Problem sei, dass sich „das Gericht offensichtlich an einem öffentlich verfügbaren Muster orientierte […], da die Vorlage zeigt, dass sich das Gericht eventuell andernorts formulierte Argumente jedenfalls zu eigen gemacht hat“

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