19. Juni 2012   Themen

Hartz IV kein Recht auf Weiterbildung

Ein Arbeitssuchender hat kein Recht auf Weiterbildung oder anders ausgedrückt, einmal Hartz IV immer Hartz IV.
Roswitha Engelke

Ein junger Arbeitssuchender aus B., aus dem Fachbereich Informatik, musste feststellen, dass Weiterbildung nicht zum Bildungspaket zählt. Gerade im Fachbereich Informatik, wo es darauf ankommt wissensmäßig stets auf dem Laufenden zu sein, um überhaupt eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben, wird jede Art von Weiterbildung abgelehnt. Es wurde ihm vom Arbeitsberater vorgeschlagen, sich einen Arbeitgeber zu suchen, der dem Jobcenter mitteilt, dass er gerade diesen jungen Mann einstellen will und freiwillig 1/2 Jahr oder länger eine Stelle für ihn freihält, bis dieser durch eine Weiterbildung belegt hat, dass er auf dem neuesten Stand der Technik ist, dann wäre das Jobcenter bereit, den Fortbildungskurs zu zahlen.

Wer schon einmal in die Verlegenheit kam, seine Vorstellungstermine unter diesen Voraussetzungen wahrzunehmen, weiss, wie aussichtslos das ist.

Es ist eben einfacher einen Arbeitssuchenden am HARTZ IV Joch zu fesseln, als ihn in einem technischen Beruf auf den neuesten Stand zu halten. Ein Bewerbungstraining hätte allerdings ohne weitere Schwierigkeiten bewilligt werden können.

Ihm bliebe noch der Kriegsdienst, dort werden Informatiker selbstverständlich weitergebildet. Bezahlt wird manchmal mit dem Leben.

Was für eine Regierung, die für Banken Milliarden spendiert, aber zuschaut, wenn das restliche Volk am Hungerlohn, in der Arbeitslosigkeit oder in Afghanistan verreckt.

 

 

 

 











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