Hartz IV kein Recht auf Weiterbildung
Ein Arbeitssuchender hat kein Recht auf Weiterbildung oder anders ausgedrückt, einmal Hartz IV immer Hartz IV.
Roswitha Engelke
Wer schon einmal in die Verlegenheit kam, seine Vorstellungstermine unter diesen Voraussetzungen wahrzunehmen, weiss, wie aussichtslos das ist.
Es ist eben einfacher einen Arbeitssuchenden am HARTZ IV Joch zu fesseln, als ihn in einem technischen Beruf auf den neuesten Stand zu halten. Ein Bewerbungstraining hätte allerdings ohne weitere Schwierigkeiten bewilligt werden können.
Ihm bliebe noch der Kriegsdienst, dort werden Informatiker selbstverständlich weitergebildet. Bezahlt wird manchmal mit dem Leben.
Was für eine Regierung, die für Banken Milliarden spendiert, aber zuschaut, wenn das restliche Volk am Hungerlohn, in der Arbeitslosigkeit oder in Afghanistan verreckt.