15. August 2021   Themen

BA ändert unverzüglich gravierenden Fehler im „KiZ-Lotsen“


Der Kollege Bernd Eckardt hat in seinem aktuellen Sozialrecht-Justament auf einen gravierenden Fehler der BA in diesem Rechner hingewiesen und die BA darüber informiert.

So hat er „Mittwoch nachmittags (11.8.2021) die Fachabteilung angeschrieben und schon am 13.8.2021 morgens um 7.49 Uhr die Meldung erhalten, dass sie den Fehler nachvollzogen und behoben haben“.

Gratulation an Bernd und auch an die BA.
Durch diesen gravierenden Rechenfehler im »KiZ-Lotse« dürften eine Reihe von Alleinerziehenden keinen Kiz erhalten haben. Diese können jetzt den Kinderzuschlag rückwirkend über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geltend machen.

Was der Fehler war, worauf zu achten ist, wie die rückwirkende Korrektur geltend machbar ist, das hat der Kollege ausführlich im aktuellen Sozialrecht Justament von August 2021 ab S. 13 dargestellt, Download hier: https://t1p.de/c54w


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