20. Februar 2022   Themen

Petition: Kein Sonderweg beim Arbeitsrecht für Kirchen

Kein Mensch darf  wegen seiner Lebenssituation, Vorstellung von Partnerschaft, sexuellen Orientierung oder Geschlechteridentität an seinem Arbeitsplatz benachteiligt werden!

 

Die Kirchen haben eine Sonderstellung im Arbeitsrecht, die nicht mehr zeitgemäß ist:

Unter der Einwendung von Verstößen gegen Grundsätze der "kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre" werden Arbeitnehmer*Innen auch heute noch in ihrer Existenz bedroht, erpresst und aus ihren Arbeitsverhältnissen gedrängt. So müssen unverheiratete Paare, Geschiedene oder Menschen, die nicht dem sexuellen Weltbild der Kirche entsprechen oder aus der Kirche austreten (etwa, weil sie einen lügenden Papst nicht ertragen können) ständig um ihren Job bangen, weil der kirchliche Arbeitgeber sich jederzeit an seine Sittenlehre "erinnern" und eine Kündigung aussprechen kann.

Dieser inakzeptable Eingriff in die Privatsphäre betrifft extrem viele Beschäftigte- die Kirchen sind einer der gößten Arbeitgeber in Deutschland! Als ob das nicht schon genug wäre, ist den Beschäftigten der Kirchen obendrein das Streikrecht verwehrt.

Das darf in einem Rechtsstaat nicht passieren!

Meine Herren Minister:

Bringen Sie das Arbeitsrecht in Ordnung und beenden Sie diesen menschenfeindlichen Sonderweg der Kirchen, wo normale Arbeitnehmer wie Erzieher*Innen, Pflegepersonal, Religionslehrer*Innen und viele andere normale Menschen Eingriffe in ihr Privatleben bzw. wegen ihres Privatlebens ertragen müssen, die jeder andere Arbeitnehmer vor Gericht erfolgreich abwehren könnte.

 

Hier zur Petition

 

Warum ist das wichtig?

Kein Mensch darf wegen seiner Lebenssituation, Vorstellung von Partnerschaft, sexuellen Orientierung oder Geschlechteridentität an seinem Arbeitsplatz Nachteile erleiden.

Das Privatleben muss dem Eingriff des Arbeitgebers entzogen werden!

 

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